"Rechtfertigender Notstand":Kinder in Obhut

Das war Glück. Das Jugendamt hatte die beiden Kinder schon ein Jahr zuvor aus der Familie herausgenommen. Man will sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn nicht. Mitte Januar hatte ein 50-jähriger Mann seine Ehefrau in Dachau getötet. Es kommt glücklicherweise nur selten vor, dass das Jugendamt zur Ansicht gelangen muss, dass es Kindern in ihrer Familie chronisch schlecht geht. Dann schaltet die Behörde das Familiengericht ein. Noch seltener ist der Tatbestand des "rechtfertigenden Notstands" erfüllt, sodass das Dachauer Jugendamt Kinder sofort und ohne weiteren gerichtlichen Beschluss aus einer Familie entfernen muss. Im Gegensatz zur Häufigkeit erzeugen solche Fälle die größte mediale Aufmerksamkeit. Wamprechtshammer: Aber mit der Inobhutnahme beginnt die Arbeit erst. Wie geht es weiter ohne Eltern? Heimaufenthalt. Pflegefamilie. Alle Maßnahmen kosten viel Geld. Der Zugang zu den Eltern ist abgeschnitten. Damit aber beginnt der Weg hin zu einer Erfolg versprechenden Arbeit.

© SZ vom 05.03.2016 / we - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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