Neun Monate Untersuchungshaft:Aus Notwehr mit Beil zugeschlagen

Landgericht stellt Verfahren gegen 28-jährigen Asylsuchenden ein

Das Landgericht München II hat das Verfahren gegen einen Asylsuchenden wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt. Der 28-jährige Lehrer hatte am 5. April vergangenen Jahres in der Unterkunft in der Amperpettenbacher Straße in Haimhausen einen Mitbewohner mit einem Küchenbeil attackiert und ihm damit mehrere Male auf den Kopf geschlagen. Das Opfer erlitt Verletzungen an der Schläfe, am Kinn sowie in der rechten Gesichtshälfte. Zuvor war es zwischen dem Angeklagten und seinem Mitbewohner zum einem lautstarken, verbal geführten Streit gekommen. In dessen Verlauf hatten sich die beiden Männer gegenseitig massiv beleidigt. Der Mitbewohner des Angeklagten war darüber so in Wut geraten, dass er diesem unvermittelt mit der Faust ins Gesicht schlug. Der Lehrer griff daraufhin nach einem Küchenbeil und schlug zu.

Bei seiner Vernehmung hatte er beteuert, dass er sein Opfer nicht habe töten wollen. Hierfür seien die Schläge mit dem Beil "auch nicht intensiv genug gewesen", so der 28-Jährige. Nach Vernehmung mehrerer Zeugen gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass "nicht völlig auszuschließen" sei, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe. Wegen eines "geringen Verschuldens" stellte es deshalb das Verfahren gegen den 28-Jährigen ein. Der Lehrer saß bis zu der Verhandlung vor dem Landgericht München II neun Monate in Untersuchungshaft.

© SZ vom 25.01.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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