Mitten in Dachau:Fressen und gefressen werden

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"Der tut nix." Den Satz hört man häufig von Hundebesitzern. Aber was, wenn der Halter ankündigt, den Hund eines anderen Passanten verspeisen zu lassen?

Von Benjamin Emonts

Laut einer Studie der Universität Bonn gibt es drei verschiedene Typen des Hundebesitzers. Während sich 22 Prozent der Hundehalter demnach nicht sonderlich für die Bedürfnisse ihrer Vierbeiner interessieren, sondern eigennützige, prestigeorientierte Motive verfolgen, sind weitere 35 Prozent stark auf ihren Hund fixiert und pflegen eine emotionale Bindung. Als größte Gruppe gelten die restlichen 43 Prozent, die naturverbundenen und sozialen Hundehalter. Sie verfügen laut der Studie über großes Fachwissen zur Hundehaltung und achten auf eine gute Erziehung des Hundes.

Was die Umfrage völlig außer Acht lässt, ist die Frage, wie sich die Hundehalter zu ihren Mitmenschen verhalten. Um die gute Erziehung der Herrchen und Frauchen ist es bekanntlich nicht immer gut bestellt, wie nun wieder ein Fall vor dem Dachauer Amtsgericht zeigt. Schauplatz einer Schlägerei unter zwei Hundehaltern war die Parkanlage neben dem Dachauer Sparkassenplatz, einem ansonsten friedlichen Plätzchen.

Ein 72-jähriger Rentner aus dem Landkreis machte dort gerade einen Spaziergang mit seinem Hündchen, als zwei größere, nicht angeleinte Tiere auf ihn zuliefen. Es folgte das Herrchen, bösartig grinsend drohte es dem Rentner angeblich mit den Worten: "Meine Hunde fressen deinen jetzt auf. Aber alles nicht schlimm - ich bin versichert." Nachdem der Rentner ihm einen Schubser versetzte, soll der Mann unvermittelt auf ihn eingeschlagen haben, so schilderte es das Opfer. "Ich war völlig perplex. Anfangs dachte ich mir, jetzt bin ich halt auch mal auf einen Verrückten getroffen." Erst später, als er die Hämatome an seinem Körper entdeckte, wollte er den Angreifer zur Rechenschaft ziehen. Schließlich fand er in der benachbarten Sparkasse einen Zeugen, der die Tat durchs Bürofenster zufällig beobachtet hatte und den Übergriff bestätigte.

Bevor ein Urteil gefällt wird, soll ein weiterer Zeuge gehört werden, der den Fall ganz anders schildert und dem Gericht darüber eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Die Hunde, das beteuerten alle Beteiligten, verhielten sich brav. Der Angeklagte aber gab vor Gericht das Bild eines aufbrausenden Cholerikers ab.

© SZ vom 26.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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