Kommentar:Solidarität erhalten

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Viele Eltern stehen hinter den Forderungen der Erzieherinnen. Damit dies so bleibt, sollten auch die Bürgermeister Solidarität zeigen und den Eltern während des Streiks die Kita-Beiträge zurückzahlen

Von Viktoria Großmann

Erzieherinnen haben eine Lobby, von der Lokführer und Piloten nur träumen können. Obwohl ihr Streik ganze Familien ins Chaos stürzt, stehen viele Eltern hinter den Forderungen der Kindergärtnerinnen nach mehr Gehalt. Eltern wissen eben, dass es eine schwierige und sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist, kleine Kinder zu betreuen, zu umsorgen, zu erziehen - und das diese entsprechend entlohnt werden sollte. Und sie sind dankbar, wenn sie eine Einrichtung gefunden haben, in der sie ihre Kinder tagsüber guten Gewissens lassen können. Vielleicht ist es gar eine gewisse Gehaltssolidarität unter Frauen, unter Müttern und Erzieherinnen also. Denn darum geht es auch: um mehr Gehalt für einen eher gering geschätzten typischen Frauenberuf.

Jedes Verständnis für Streikende aber hat Grenzen, vor allem wenn das Ende nicht absehbar ist. Während in Dachau bisher nur an einzelnen Tagen gestreikt wurde, sind die kommunalen Einrichtungen in Bergkirchen seit dem 11. Mai durchgehend geschlossen. Für die Streikenden ist das notwendig, um ihre Forderungen durchzusetzen. Jedoch könnten die Gemeinde Bergkirchen und die Stadt Dachau den Eltern insoweit entgegen kommen, als sie ihnen ihre Kita- oder Hort-Beiträge zurückzahlen. Denn die Streikenden bekommen im Ausstand kein Geld vom Arbeitgeber. Es wäre also gerecht, den Eltern das Geld für die nicht erhaltene Leistung zurückzugeben. Wenn schon keine Notfallbetreuung organisiert werden kann.

Es wäre eine sinnvolle Möglichkeit für die Bürgermeister echte Solidarität zu zeigen. Gemeinsam Transparente hochhalten nützt wenig. Schließlich steht es jeder Kommune frei, Zulagen zu zahlen. Wer aber die Solidarität der Eltern mit den Erzieherinnen unterstützt, sichert diesen ihren wichtigsten moralischen Unterstützer im Arbeitskampf.

© SZ vom 19.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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