Kommentar:Neuer Anlauf für eine gute Idee

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Der Bürgerbus für Haimhausen scheitert an vielen gesetzlichen Hürden. Aber mit etwas Flexibilität lässt sich das Projekt doch noch auf den Weg bringen.

Von Rudi Kanamüller

Wenn bei einem Auto der Motor ins Stottern gerät, dann kann das verschiedene Ursachen haben. Die harmloseste wäre, dass im Tank kein Benzin mehr ist. Beim Haimhauser Bürgerbus muss man allerdings von einem größeren Schaden ausgehen. Es sind rechtliche Hürden, und deshalb sind die Kommunalpolitiker auch stark verunsichert. Dabei wollten die Haimhauser nur nachmachen, was ihnen die Oberbiberger mit ihrem preisgekrönten Busmodell vorgemacht haben. Das heißt aber eben noch lange nicht, dass das Oberbiberger Modell eins zu eins übertragbar ist auf Haimhausen. Mit Schrecken denken die Oberbiberger noch an das Jahr 2011 zurück, als das Wirtschaftsministerium mahnte, dass das "entgeltliche Befördern von Personen" grundsätzlich dem Personenbeförderungsgesetz unterliege und dafür eine Liniengenehmigung vorliegen müsse. Inklusive einer Legitimation der ehrenamtlichen Fahrer. Die Oberbiberger kamen aus der Nummer raus, geholfen hat ihnen dabei auch, dass sie ein bundesweites Vorzeigemodell entwickelt hatten. Welcher Politiker würde so etwas abwürgen wollen?

Wie immer man zum Bürgerbus steht: Klar ist, dass er als Betriebsmodell gegenüber Unternehmen, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen, eindeutig im Vorteil ist. Denn ein Busunternehmer muss seinen Laden dicht machen, wenn die Erlöse ausbleiben. Ein kommunales Busunternehmen fährt weiter, auch wenn die Einnahmen gering und die Verluste hoch sind. Im schlechtesten Fall springt dann ja die Kommune ein, oder ein finanzkräftiger Sponsor macht sich das Projekt zur Herzensangelegenheit. Bürgermeister Felbermeier ahnte schon die Probleme, als er den Haimhauser Gemeinderat vor einen Schnellschuss warnte und gründliches Nachdenken empfahl.

Nun ist das Thema aber nicht erledigt. Die Idee ist gut und hat es verdient, umgesetzt zu werden. Vielleicht muss man sich nur von der idealistischen Vorstellung verabschieden, dass es unbedingt ein Projekt von Bürgern für Bürger sein muss wie in Oberbiberg - wenn der Bürgerbus rechtlich unter dem Mantel des MVV auf der sicheren Seite wäre und damit keine Sanktionen der EU-Bürokratie drohten. Übrigens könnte plötzlich auch noch ein freier Unternehmer gegen den Bürgerbus klagen. All diese Fragen müssen vorab geklärt werden - dann läuft der Motor rund.

© SZ vom 20.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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