Kommentar:Knallharte Strategie

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Die Verhandlung am Arbeitsgericht legt offen, was wirklich hinter der Aufkündigung der Jobgarantien bei MAN steckt: die Sicherung der Rendite und der Abbau von Arbeitnehmerrechten

Von Christiane Bracht

Corona hat viele in die Krise gerissen. Doch im Falle von MAN ist es ganz offensichtlich nicht nur die Pandemie, die das Unternehmen beutelt. Veränderte Abgasnormen und Entwicklungen, die man wohl irgendwie verschlafen zu haben scheint, haben den Nutzfahrzeughersteller in eine Schieflage gebracht, die durchaus vorhersehbar war. Das haben jedenfalls mehrere Insider bestätigt. Umso zynischer wirkt die harte Linie des Vorstands jetzt, 40 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland streichen zu wollen, obwohl er nur eineinhalb Jahre zuvor eine Jobgarantie für dieselben Beschäftigten unterschrieben hat.

MAN beruft sich auf die allgemeine Krise, um sich gesundzuschrumpfen. Gleichzeitig verfolgt der Vorstand ganz ungerührt weiterhin sein Ziel einer Umsatzrendite von acht Prozent. Einerseits zu rufen: "Uns geht's schlecht", und andererseits Gewinne einfahren zu wollen, das passt nicht zusammen. Auch die Verlagerung fast der Hälfte der Arbeitsplätze, die in Deutschland und Österreich eingespart werden sollen, ins Ausland wirkt fragwürdig, zumal der Vorstand offenbar versucht hat, genau das vor dem Arbeitsgericht zu vertuschen. Richterin Rösch bekam lediglich eine Aufstellung der Standorte, an denen Stellen gestrichen werden sollen, aber keine über die Orte, an denen man neue aufbauen will: Polen, Türkei und Indien. Erst näheres Nachhaken und Insistieren brachte diese Tatsachen ans Licht.

Dabei geht es offenbar nicht nur darum, dass der polnische, türkische oder indische Arbeiter billiger ist. Es geht wohl auch darum, dass es in diesen Ländern kein Betriebsverfassungsrecht gibt und keine starke, unbequeme Arbeitnehmervertretung, die auch noch mitreden will. Professor Georg Annuß, der den Vorstand rechtlich vertritt, nannte dies sogar als "einen Teil der Wahrheit". Man will sich offenbar der langen Tradition der Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite möglichst langfristig und schnell entziehen. Kein Wunder, dass der Betriebsrat bei seinen Verhandlungen und Vorschlägen zu einer sozial verträglichen Zukunftsvision für die MAN auf Granit beißt. Doch ob es so einfach geht, das wird der Weg durch die Instanzen des Arbeitsgerichts zeigen.

© SZ vom 14.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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