Kommentar:Ein Weg in die Ungewissheit

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Für den Umbau von Schönbrunn fehlen klare Gesetze und Verordnungen, an die sich das Franziskuswerk hälten könnte

Von Wolfgang Eitler

Als Franziskuswerk-Geschäftsführer Markus Tolksdorf dem Röhrmooser Gemeinderat kürzlich seine Pläne für den Ortsteil Schönbrunn vorstellte, deutete Bürgermeister Dieter Kugler (CSU) sinngemäß die Sorge an, dass dieses Vorhaben die kommunalpolitische Arbeit der nächsten Jahre dominieren könnte. Und er fügte hinzu, dass er auf die Gleichbehandlung aller Ortsteile seiner Gemeinde achten wolle. Aus Sicht des Franziskuswerks, des Ordens der Franziskanerinnen und auch des Bezirks Oberbayern kann man nur hoffen, dass der Röhrmooser Bürgermeister es bei der Beteuerung belässt.

Denn tatsächlich kommt auf die Gemeinde eine Herkulesaufgabe zu: Sie ist verantwortlich, dass der Umbau von Schönbrunn tatsächlich gelingt. Denn sie muss das Baurecht schaffen, damit Wohnheime abgerissen und durch Wohnformen ersetzt werden, die für Familien interessant sind. Sie muss ein Nahverkehrssystem aufbauen, damit der Ortsteil optimal an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen wird. Bei vielen, noch gar nicht erkennbaren Themen, wird sich Kugler als Anwalt des Franziskuswerks verstehen müssen, damit der Umbau zu einem "Modelldorf der Inklusion" gelingt. Auch als Anwalt von 1600 Angestellten, und damit des Franziskuswerks als größtem Arbeitgeber im Landkreis.

Der Generaloberin Schwester Benigna Sirl ist die Sonderrolle der Kommunalpolitik bewusst. Deshalb binden sie und Geschäftsführer Tolksdorf den Dachauer Landrat Stefan Löwl (CSU), den oberbayerischen Bezirkstagspräsidenten Josef Mederer (CSU) und Vertreter der Wirtschaft über unterschiedliche Gremien stark ein. Die Inklusion als Idee einer unvoreingenommenen Beteiligung von Menschen an der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Behinderung, ist zwar ein weltumspannendes Ziel, aber nur auf kommunaler Ebene lässt es sich tatsächlich verwirklichen.

Der Weg in die Inklusion wird noch dadurch erschwert, dass Bundesregierung und Freistaat ihn einerseits ultimativ fordern und die Zuschüsse nur noch davon abhängig gewähren. Andererseits fehlen klare Gesetze und Verordnungen, an die sich Einrichtungen wie das Franziskuswerk halten könnten. Vorgaben, die verpflichtend auch für den Staat wären. Angesichts dieser Grauzonen kann es einem schon mulmig werden.

© SZ vom 05.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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