Dachau:Vom Opfer keine Spur

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Nach einem Oktoberfestbesuch sollen vier junge Männer einen Fahrgast durch die S-Bahn geprügelt haben. Zwei Zeugen beobachten die Tat, machen aber widersprüchliche Aussagen. Und der Geschädigte ist verschwunden.

Von Benjamin Emonts

Strafe auch ohne Opfer. Der Hauptangreifer wird verurteilt. (Foto: dpa)

Auf der Heimfahrt vom Oktoberfest prügeln vier Männer das Opfer mehrere Meter mit Faustschlägen durch die S-Bahn. Als der Malträtierte zu Fall kommt, verpassen sie dem am Boden liegenden weitere Tritte und Schläge, "wie beim Fußball". Dann lassen sie von ihm ab und setzen sich wieder an ihren Platz. Einer der Angreifer sagt: "Der hat immer noch nicht genug." Er geht wieder zu dem Mann und gibt ihm zwei weitere Faustschläge - so fest, dass er mit dem Kopf gegen die Scheibe stößt.

Die geschilderte Szene vom 29. September 2012 verliest der Staatsanwalt am Dienstagnachmittag vor dem Dachauer Amtsgericht aus seiner Anklageschrift. Eine klare Sache, könnte man meinen. Doch die Sachlage ist verzwickt, die Verhandlung dauert viereinhalb Stunden. Das Urteil, das Richter Lars Hohlstein am Ende spricht, ist vom Antrag der Staatsanwaltschaft so weit entfernt, dass der Staatsanwalt inzwischen Berufung eingelegt hat. Er fordert für den 28-jährigen Hauptangreifer zwei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung, für die drei anderen ein Jahr und vier Monate mit Bewährung. Richter Lars Hohlstein allerdings gibt dem Hauptangreifer eine Geldstrafe von 10 800 Euro und spricht dessen drei Freunde frei. "In dubio pro reo", begründet Hohlstein. Im Zweifel für den Angeklagten.

Doch warum Zweifel? Genau hier wird es kurios: Es gibt vor Gericht nämlich kein Opfer. Trotz der laut Anklage brutalen Übergriffe hat der Geschädigte weder Anzeige erstattet noch begab er sich in medizinische Behandlung. Kurz gesagt: Er war unmittelbar nach dem Angriff spurlos verschwunden, wie in Luft aufgelöst.

Nach wie vor sucht das Gericht nach dem Geschädigten. "Mit dem Opfer könnte die Verhandlung eine andere Wendung nehmen", sagt Hohlstein. Die Zeugin beschreibt das Opfer wie folgt: "Er trug eine Lederhose, an der ein Schild mit dem Namen Johannes angebracht war und auf dem irgendwas mit Feuerwehr Hebertshausen stand."

Trotzdem. Auch ohne Opfer müssen sich die vier Männer - zwischen 27 und 29 Jahre alt - vor Gericht verantworten. Ein 17-jähriges Mädchen und ihr 19-jähriger Bekannter aus dem Landkreis Dachau hatten die Szenen, die sich um 20.15 Uhr in der S-Bahn abspielten, beobachtet. Das Mädchen alarmierte die Bundespolizei, die den Hauptangreifer nach einem Fluchtversuch am Parkplatz des Dachauer Bahnhofes stellen konnte. Die Polizei erstattete schließlich Anzeige.

Fast ein Jahr später belasten die zwei jungen Zeugen die vier Männer vor dem Dachauer Amtsgericht schwer. Beide sprechen von "20 bis 30 Schlägen und Tritten", von brutaler gemeinschaftlicher Vorgehensweise. Doch ebenso stark wie sie die Männer belasten, widersprechen sich die Zeugen. Auch stimmen ihre Aussagen in vielen Punkten nicht mit denen überein, die sie damals bei der Polizei gemacht haben. Der 19-jährige Zeuge hatte dort noch ausgesagt, kein Blut gesehen zu haben. Auch berichtete er, dass alle vier Männer auf das Opfer losgegangen seien. Jetzt, vor Gericht, kann er sich an all das nicht mehr so genau erinnern. Er will gar eine blutige Nase und blutige Ohren gesehen haben. Das Mädchen kann Anzahl und Heftigkeit der Schläge nicht genauer beziffern. Die Zeugen sind sich nur darin sicher, dass "der Blonde", der von dem Opfer nicht ablassen wollte und es gegen die Fensterscheibe schlug, der "Aggressivste" gewesen sei. Der Blonde selbst - er hatte 1,4 Promille - räumte vier Faustschläge auch ein. "Ob ich getroffen habe, weiß ich nicht. Den ersten Schlag habe ich bekommen."

Richter Lars Hohlstein sprach nach der Verhandlung von einer "butterweichen" Aussage der Zeugen. Er vermutet, dass sie unter Adrenalin standen und die Handlungen dramatischer schilderten, als sie sich zugetragen hatten. Der Staatsanwalt hingegen konnte bei den Zeugen keine "Belastungsmotivation" feststellen. Warum auch? Die Angeklagten waren den beiden Zeugen völlig unbekannt. Richter Hohlstein sah nach den Zeugenaussagen einzig die Schuld des 28-jährigen Hauptangreifers als erwiesen an - wenn auch in geringerem Maße, als es die Anklageschrift nahe legte.

Die Festplatte der in der S-Bahn installierten Kamera war übrigens defekt. Hätte sie funktioniert, wäre sie vermutlich eine große Hilfe für das Gericht gewesen.

© SZ vom 13.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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