Dachau:Vier Laserattacken auf Flugzeuge

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Unbekannte haben auf dem Sportplatz in Röhrmoos versucht, Piloten zu blenden, die sich auf dem Landeanflug befanden. Die Motivation der Täter? Meist nur Spaß und Zeitvertreib. Doch die Laserpointer gefährden Piloten sowie Passagiere - und ihr Einsatz kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

Von Viktoria Großmann

Am Freitagabend wurden vier Mal nacheinander Piloten von Passagiermaschinen mit einem Laserstrahl geblendet; drei Maschinen befanden sich im Anflug, eine im Abflug auf den Flughafen München. Der Lichtstrahl soll vom Sportplatz in Röhrmoos ausgegangen sein. Die Polizeiinspektion Dachau hat den Fall an die Flughafen-Polizei übergeben, die nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftfahrtverkehr ermittelt. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis oder Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die Angriffe auf die Flugzeuge zwischen 20 und 21 Uhr gingen glimpflich aus. Jedoch ist ein Laserstrahl, der in Höhen von mehreren tausend Metern vordringen kann, für das menschliche Auge sehr gefährlich und kann irreversible Netzhautverletzungen hervorrufen. Es habe schon Fälle gegeben, in denen Piloten sich nach einer Attacke augenärztlich behandeln lassen mussten, sagt Wolfgang Brenninger von der Polizeiinspektion am Flughafen. Laserpointer mit einer solchen Strahlkraft dürfen in Deutschland nicht frei verkauft werden, sind jedoch, wie Brenninger erklärt, im Internet dennoch relativ einfach erhältlich. Zumeist mit falscher oder fehlender Kennzeichnung.

Es handelt sich dabei nicht um die handelsüblichen Laserpointer mit rotem Licht, die als Zeigegeräte bei Präsentationen verwendet werden. Diese haben eine Leistung von weniger als einem Milliwatt - sondern um erheblich kräftigere Strahler mit grünem Licht. Auf dieses grüne Licht reagiert das menschliche Auge sehr viel empfindlicher als auf andere Farben; es wird als bis zu zehnmal heller wahrgenommen. Gefährlich wird es für das Auge ab mindestens einem Milliwatt und wenn der Strahlendurchmesser recht groß ist. Das Licht dringt schneller zur Netzhaut vor, als das Auge sich durch reflexhaftes Schließen schützen kann.

Die Strahlenschutzkommission des Bundesumweltamtes fordert bereits seit 2010 eine Klassifizierung von Lasern mit einer Leistung ab fünf Milliwatt als Waffen. Laser in diesem Leistungsbereich bis hin zu 500 und mehr Milliwatt werden in Medizin, Forschung und Materialbearbeitung verwendet.

Die Motive? Spaß und Zeitvertreib

Die Motive für einen Angriff mit Laserlicht auf Piloten erklärt Polizist Brenninger schlicht mit "Spaß" und "Zeitvertreib", häufig seien die Täter Jugendliche. Politische Motive wie etwa die Ablehnung der dritten Startbahn oder persönlicher Ärger über Fluglärm sind laut Brenninger noch in keinem der Fälle der Grund für eine solche Tat gewesen. Die Langeweile scheint ein sehr starkes Motiv zu sein, denn die Angriffe häuften sich, sagt der Polizist.

Auch im Landkreis Dachau ist dieser Fall laut Polizeiinspektion nicht der erste. Nach Medienberichten wurden der Deutschen Flugsicherung im ersten Halbjahr 141 Fälle gemeldet, im vergangenen Jahr seien es insgesamt 720 gewesen. Opfer sind nicht nur Piloten von Verkehrsflugzeugen, sondern auch von Hubschraubern, außerdem Autofahrer und Führer von Bussen und Bahnen. Auch Fußballspieler und Schiedsrichter wurden in der Vergangenheit schon mit Lasern geblendet. Im September musste ein Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe sich im Krankenhaus behandeln lassen, nachdem er von einem Jugendlichen im Straßenverkehr mit einem Laserstrahl geblendet worden war.

Harte Strafen für Täter

Auch wenn die Täter aus großer Distanz handeln, werden sie dennoch häufig erwischt. Denn die Piloten können oft recht genau angeben, von wo der Lichtstrahl kam. Demzufolge wurden bereits einige Urteile in diesen Fällen gesprochen. So wurde im Oktober 2010 eine damals 26-jährige Frau zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie den Piloten einer Passagiermaschine beim Landeanflug auf den Flughafen Hof geblendet hatte. Ihr war neben dem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr auch Körperverletzung vorgeworfen worden. In einem ähnlichen Fall in Hamburg wurden zwei Jugendliche zu Jugendarrest und Arbeitsstunden verurteilt.

Zu einer Gefahr für die Passagiere sind solche Angriffe auf Piloten in Deutschland noch nie geworden. "Es sind ja zwei Piloten an Bord", beruhigt Polizist Brenninger. Das Risiko, dass beide Piloten so stark geblendet würden, dass sie vorübergehend nichts sähen, schätzt Brenninger als gering ein. Nach dem oder den Tätern, die mutmaßlich von Röhrmoos aus Flugzeuge geblendet haben, wird noch gesucht.

© SZ vom 14.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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