Bürgerschaftliches Engagement:Wenig zu befürchten

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Landratsamt klärt Ehrenamtliche über Datenschutz auf

Darf ich meine Vereinsmitglieder noch ohne schriftliche Einwilligung fotografieren? Wie muss ich die persönlichen Mitgliederdaten schützen? Diese und viele weitere Fragen stellen sich seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai viele Vereinsvorsitzende und Ehrenamtliche. Die Verunsicherung ist groß, welche Neuerungen und Mehraufwand auf sie zukommen. Deshalb hat das Landratsamt Dachau eine Informationsveranstaltung zu dem Thema organisiert zu der über 300 Vereinsmitglieder gekommen sind.

Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt organisierte die Veranstaltung. Trotz hochsommerlicher Hitze und der Sommerferien kamen rund 320 Vorstände und Mitglieder von Vereinen zum Vortrag von Thomas Kranig, Präsident des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, in die Realschule nach Dachau. Der höchste Wächter der EU-Datenschutzgrundverordnung für Vereine und Ehrenamtliche in Bayern sprach rund drei Stunden lang über das angemessene Prozedere in Sachen Datenschutz bei Vereinsführung. Vor allem stellte der Experte klar: "Sie sind nicht im Fokus. Wir haben die im Auge, die mit Daten ihr Geld machen." Bußgelder oder Abmahnungen kämen im Vereinsbereich so gut wie gar nicht vor. Das sei nur der Fall, wenn sich die Verantwortlichen überhaupt nicht um das Thema Datenschutz kümmerten.

Außerdem seien die neuen Anforderungen bei der Datenerhebung und Speicherung leicht zu erfüllen. Kranig stellte zehn Punkte vor, die jeder Verein umsetzen könne und die der DSGVO ausreichend zu erfüllen. Dazu gehöre beispielsweise, die Computerdaten zu schützen. Zudem sollten bei Veranstaltungen immer Schilder aufgehängt werden, welche die Besucher darauf hinweisen, dass Fotoaufnahmen gemacht werden und die erklären, wie man sich verhalten soll, wenn man dies nicht wünscht. Thomas Kranig stellte immer wieder klar, dass die Vereinsarbeit so transparent wie möglich gemacht werden solle. Während seines Vortrages hatten die Besucher die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Dies wurde auch rege wahrgenommen. So wollte beispielsweise ein Vereinsvorstand wissen, was er tun solle, wenn Neumitglieder die in der Satzung enthaltene Einwilligung für Fotoaufnahmen nicht unterschrieben. "Dann müssen Sie sich als Verein überlegen, wie Sie damit umgehen", so Thomas Kranig. Die Palette der Möglichkeiten reiche von Überzeugungsarbeit bis zur Ablehnung der Vereinsmitgliedschaft.

Auf der Internetseite www.engagiert-in-dachau.de gibt es weitere Informationen zum Thema. Fragen zur Einhaltung des Datenschutzes beantwortet zudem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht unter 0981/531810.

© SZ vom 16.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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