Befremdliche Urteilsschelte:Entsetzlich verirrte Elite

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"Münchens Kulturwelt ist entsetzt" vom 28./29. Mai:

Münchens Kulturwelt ist entsetzt - aber nicht etwa wegen des gerichtlich festgestellten Fehlverhaltens des ehemaligen Rektors der Hochschule für Musik - oh nein: Sie ist entsetzt wegen des vermeintlichen Fehlurteils der Justiz!

Ihr sei gesagt, dass ein Richter nur dann verurteilt, wenn er mit hinreichender Sicherheit für eine Verurteilung von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Dies war er im einen Fall der angeklagten sexuellen Nötigung. Besteht aber auch nur der geringste Zweifel an der Schuld des Angeklagten, spricht der Richter nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" frei. Dies ist im zweiten Fall der angeklagten sexuellen Nötigung geschehen.

Die Gründe für die Verurteilung im einen Fall und den Freispruch im anderen Fall hat der Vorsitzende des Schöffengerichts mit Sicherheit in der mündlichen Urteilsbegründung dargelegt. Die hierbei von ihm gemachten Bemerkungen (Grapscher, James-Bond-Vergleich) waren allerdings nicht angebracht und führen zu Recht zur Richterschelte.

Dass aber die Elite der Kunstwelt den ehemaligen Rektor der Musikhochschule als zu Unrecht verurteilt sieht, obwohl sie bei den angeklagten Vorfällen nicht Zeuge war, nur weil der Rektor ein bedeutender Künstler, guter Freund oder Kollege ist, das empfinde ich als peinlich und beschämend und einer Elite als absolut unwürdig. Dr. Margot Raps-Hölscher, Würzburg

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© SZ vom 02.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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