Baugenehmigung:Moschee-Streit kommt vor Gericht

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Im Streit um den Bau der Moschee am Gotzinger Platz holt sich der Bauherr, der türkisch-islamische Verein Ditim, Rat bei einem Baurecht-Spezialisten.

Berthold Neff

Im Streit um den Bau der Moschee am Gotzinger Platz wird der Bauherr, der türkisch-islamische Verein Ditim, voraussichtlich von einer der renommiertesten Münchner Kanzleien für Baurecht vertreten, der Sozietät Glock, Liphart, Probst.

Die Kanzlei mit Sitz am Marienplatz hat zuletzt unter anderem die juristische Beratung für den Bau der Fröttmaninger Arena geleistet.

Bereits in dem von der Regierung von Oberbayern angestrengten Verfahren, das am Montag mit der Aufhebung des städtischen Vorbescheids für die Moschee endete, hatte die Kanzlei die Interessen des Trägervereins, der die Moschee bauen will, vertreten.

Die Kanzlei war gestern auf Anfrage zu keiner Stellungnahme bereit. Die Klage gegen die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, den städtischen Vorbescheid aufzuheben, muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingereicht werden.

Ob die Stadt selber gegen die Regierung von Oberbayern klagen kann, ist unter Experten umstritten. Allerdings spielt es in diesem Verfahren eine eher untergeordnete Rolle, ob auch die Stadt eine Klage einreichen kann, denn als sogenannte Beigeladene wird die Landeshauptstadt München an dem Verfahren ohnehin als Partei beteiligt sein.

Beigeladene zählen wie Kläger und Beklagte zu den Beteiligten eines Prozesses. Als Beigeladene stünde es der Stadt laut Verwaltungsgerichtsordnung frei, "innerhalb der Anträge eines Beteiligten selbstständig Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend" zu machen.

Das Gericht kann jemanden beiladen, wenn dessen "rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden". Das wäre in diesem Fall gegeben - vor allem deshalb, weil die Regierung von Oberbayern die Stadt zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zwingen will, was einem Eingriff in die vom Grundgesetz verbriefte städtische Planungshoheit gleichkäme.

Mindestabstand nicht eingehalten

Wie berichtet, hat die Regierung von Oberbayern den Vorbescheid für die Moschee unter anderem deswegen aufgehoben, weil das südliche Minarett nicht den Mindestabstand zur benachbarten Bebauung einhält.

Das geplante Gebäude verstoße außerdem den Nachbarn gegenüber gegen das Gebot der Rücksichtnahme, "da es als überproportionierte Baumasse auf deren Grundstück einwirkt".

Und schließlich beeinträchtige der "massige und quadratische Baukörper mit Kuppel und Minaretten" die städtebauliche Struktur des Gotzinger Platzes, der im Übrigen als Ensemble unter Denkmalschutz stehe.

© SZ vom 22.9.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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