Barbara Herzsprung vor Gericht:Im Dschungel der Gesetze

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Barbara Herzsprung ist wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt worden. Damit einverstanden war Herzsprung aber nicht.

Christian Rost

Zunächst gibt sich Barbara Herzsprung ein wenig kapriziös. Als sie Dienstagfrüh im Gerichtsgebäude an der Nymphenburger Straße die Fotografen erblickt, protestiert sie, das sei ja "wie im Mittelalter, als die Menschen noch an den Pranger gestellt wurden". Nein, sie möchte nicht mehr in den Medien auftauchen, sie habe schon "einen Ruf wie der allerletzte Mensch".

Lächelt im Gerichtsgebäude für die Fotografen: Barbara Herzsprung. (Foto: Foto: Robert Haas)

Zuletzt war sie übrigens für RTL im Dschungelcamp. Während sie so wütet, dreht sich die 56-Jährige instinktiv ein wenig zur Seite, stellt das rechte Bein nach außen und macht bella figura für die Kameras.

In Sachen Barbara Herzsprung wird am Münchner Amtsgericht wegen fahrlässigen Fahrens trotz Fahrverbots verhandelt. Zuvor muss aber klargestellt werden, dass sie nach der Scheidung von dem Schauspieler Bernd Herzsprung wieder mit ihrem Mädchennamen Engel angesprochen werden möchte.

Die Richterin kommt ihr da gerne entgegen: Frau Herzsprung beziehungsweise Engel war also im Februar mit einem Mercedes in Bogenhausen in eine Polizeikontrolle geraten. Sie hätte gar nicht am Steuer sitzen dürfen, weil sie einige Monate zuvor versehentlich bei Rot über eine Ampel gefahren war. Diese Ordnungswidrigkeit war mit der üblichen einmonatigen Führerscheinpause geahndet worden.

Herzsprung beteuert vor Gericht, sie hätte auch liebend gerne aufs Autofahren verzichtet, nur habe die Polizei an ihrem Wohnort in Grünwald ihren Führerschein einfach nicht haben wollen. Das stimmt auch in etwa, die Vernehmung einer Polizistin ergab aber, dass Herzsprung, als sie in der Inspektion vorsprach, nur ihren Führerschein, nicht aber den Bescheid über das Fahrverbot dabei hatte.

"Ohne Aktenzeichen können wir da nichts machen", begründete die Polizistin ihre Entscheidung, Herzsprung samt Führerschein wieder nach Hause zu schicken. Die Beschuldigte indes sagte, sie sei damals durch Dschungelaufenthalt und Jetlag zwar nicht ganz orientiert gewesen: "Den Bescheid habe ich aber dabeigehabt."

Für das Gericht war entscheidend, dass Herzsprung ohnehin nicht mehr hätte Auto fahren dürfen. Die Frist, in der das Fahrverbot spätestens eingesetzt habe, sei im Februar längst abgelaufen gewesen, und das sei auch im Kleingedruckten auf dem Bußgeldbescheid ersichtlich gewesen, so die Richterin.

Sie verhängte eine Geldbuße von 2000 Euro, von einem neuerlichen Fahrverbot sah sie jedoch ab. So kann Barbara Herzsprung weiter ihr Auto benutzen - und sich dabei über die Grünwalder Polizei ärgern: "Wenn ich parke und den Wagen nicht absperre, schreiben die mich jedes Mal auf. 15 Euro kostet das, weil ich damit angeblich Diebe geradezu einladen würde."

© SZ vom 08.10.2008/lado - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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