Auf der Durchreise:Verhängnisvoller Diebstahl

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Amtsgericht verurteilt zwei Esten wegen Drogenschmuggels

Von Christian Schlodder

Am Ende war es ein T-Shirt im Wert von 29,99 Euro, das zwei Esten ziemlich teuer zu stehen kam. Dieses Shirt wollten die beiden 20-Jährigen im vergangenen August aus einem Kaufhaus am Stachus stehlen. Als sie vom Kaufhausdetektiv dabei erwischt wurden, flüchteten sie. Keine drei Stunden später griff die Polizei den etwas Jüngeren der beiden am Zentralen Omnibusbahnhof auf, als der gerade im Begriff war, einen Bus Richtung Estland zu besteigen. Doch nicht die Suche nach dem entwendeten Textil beschäftigte die Beamten, sondern vor allem der Inhalt eines mitgeführten Koffers. Fast ein Kilogramm Marihuana fand sich darin. Der Verkaufswert hätte in München bei bis zu 15 000 Euro liegen können.

Die Erklärung des Beschuldigten wirkte abenteuerlich. Seinen Komplizen und eigentlichen T-Shirt-Dieb habe er nur zufällig kennengelernt, den Koffer soeben erst einem unbekannten Mann im völligen Vollrausch abgenommen. Pech nur, dass der daraufhin durchgeführte Test der Beamten keinen Atemalkohol nachwies. Im Anschluss zeigte er sich geständig und gab zu Protokoll, dass sie einen viertägigen Partyurlaub im spanischen Barcelona gemacht und dort das Marihuana erworben hatten.

Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht München kamen mit der Behauptung, dass es ein Gelegenheitskauf zum Eigenkonsum war, allerdings nicht durch. "Sie haben eine Reise unternommen, deren Ziel vor allem die Beschaffung des Betäubungsmittels war", sagte die Vorsitzende Richterin. Dafür spreche auch die von beiden mitgeführte, verhältnismäßig hohe Bargeldmenge von 3000 Euro, die nicht so einfach in wenigen Tagen sinnvoll auszugeben sind. Der ältere Verurteilte steuerte angesichts seiner besseren finanziellen Ausstattung 2000 Euro, der jüngere Verurteilte 1000 Euro zum Kaufpreis bei. Fast wäre das Vorhaben der beiden auch geglückt - wenn da nicht die etwa vierstündige Zwischenstation in München gewesen wäre, bevor es mit Sack und Pack zurück ins Baltikum gehen sollte. Und der Diebstahl des T-Shirts.

Verurteilt wurden die beiden am Ende zu einer Jugendstrafe von 19 beziehungsweise 17 Monaten. Da sie bereits vier Monate in Untersuchungshaft gesessen hatten, wurden beide Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Bei Erwachsenen sieht das Strafrecht in der Regel Freiheitsstrafen von zwei Jahren vor - mindestens. Doch auch wenn zumindest der Ältere der beiden einschlägig vorbestraft war, sah das Gericht das Geständnis der beiden und den Fakt, dass Marihuana nicht nur als weiche Droge gilt, sondern auch nicht in Umlauf gebracht wurde, als strafmildernd an. Die Esten seien mittlerweile wieder zu Hause angekommen, teilt das Münchner Amtsgericht mit, und wollen sich nun lieber um ihr Studium und Verwandte statt um Drogen kümmern.

© SZ vom 12.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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