Aus Sicht der Behörden ist ganz klar, wer im Fall des marokkanischen Asylbewerbers Ettayebi Bouzalmate schuldig ist: der 30-jährige Asylbewerber selbst - und sein Münchner Anwalt Gerhard Meyer. Kurze Rückblende. Am 13. September 2013 hatten Aufsichtsbeamte der Justizvollzugsanstalt Stadelheim den jungen Mann in seiner Abschiebezelle gerade noch rechtzeitig gefunden. Er hatte sich mit seinem Gürtel aufgehängt.
Bouzalmate, so hieß es kurz darauf in den Akten, habe sich durch "die (para-)suizidale Handlung" der sicheren Abschiebung entzogen. Bei seinem Anwalt sei "nicht auszuschließen", dass diese Handlung "aus prozessstrategischen Gründen herbeigeführt worden sein könnte". "Dreist", sagt Anwalt Meyer zu diesen Vorwürfen.
Bouzalmates Fall wäre nur einer unter mehreren dramatisch anmutenden Fällen, hätten sich die Ereignisse nach diesem Vorfall nicht ein weiteres Mal zugespitzt, wie seine Unterstützer vom Bayerischen Flüchtlingsrat sagen. Der junge Mann lebt mittlerweile bei einem Freund außerhalb Münchens, sein Schicksal ist aber alles andere als geklärt. Bouzalmate selbst berichtet von traumatischen Ereignissen. "Ich habe Angst, ich kann meine Gedanken nicht kontrollieren", sagt er.
Kurz nach dem Vorfall in der Zelle war er zunächst im Krankenhaus behandelt, dann in Stadelheim von einem Psychiater untersucht worden. Schließlich kam er zur Beobachtung in eine dafür konzipierte Zelle und schließlich erneut nach Haar in die Psychiatrie. Was dort passierte, ist aus Sicht von Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat ein Skandal: Zwei Polizisten erschienen in Begleitung eines Polizeiarztes und zweier Rettungssanitäter des Bayerischen Roten Kreuzes auf der Station, um Bouzalmate abzuholen und ihn nach Frankfurt zu bringen, wo er in ein Flugzeug nach Marokko gesetzt werden sollte.
Vier verschiedene Versionen über die Festnahme
"Das hat es in München bislang noch nie gegeben, dass ein Patient aus der Psychiatrie herausgeholt wurde, um ihn abzuschieben", empört sich Tobias Klaus. Die Umstände dieses Polizeieinsatzes seien sehr fragwürdig. Tatsache ist: Kurz nachdem die Beamten Bouzalmate über die geplante Abschiebung unterrichtet hatten, wurde er zu Boden gerungen. Dort wurden ihm Handschellen und eine Fußfessel angelegt.
Bouzalmate wurde in diesem Zustand auf einer Trage der Rettungssanitäter festgeschnallt und auf direktem Wege nach Frankfurt gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die zur Abschiebung nötigen Papiere fehlten. Bouzalmate wurde - immer noch an Händen und Füßen gefesselt - zurück nach München gebracht, dieses Mal nach Stadelheim. Von dort wurde er aufs Neue nach Haar gebracht, wo ihn schließlich eine Gerichtsentscheidung ereilte: Er sei auf freien Fuß zu setzen - Abschiebung ausgesetzt.
Bouzalmate sagt, er sei "wie ein Tier" behandelt worden, auf der Rückfahrt seien die Beamten zum Mittagessen gegangen. Niemand habe in dieser Zeit nach ihm geschaut. Das weisen die Münchner Polizei und die Rettungskräfte des Roten Kreuzes weit von sich: "Auf der Rückfahrt erfolgte lediglich ein kurzer Tankstopp. Der Betroffene war währenddessen immer unter der Aufsicht von mindestens zwei Polizeibeamten", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums München.
Doch das sind nicht die einzigen Widersprüche in diesem Fall. Über die Festnahme des jungen Marokkaners in der Psychiatrie gibt es gleich vier Versionen. Nach Darstellung der Polizei hat sich Bouzalmate trotz Belehrung mehrmals widersetzt, "indem er Arme und Beine wegzog". Nach Aussage der Rettungskräfte hingegen hat er sich "auf das Heftigste gewehrt" und sei "dabei auch noch handgreiflich geworden".
Bouzalmate selbst sagt: "Ich habe nichts gemacht, und sie haben mich auf den Boden gedrückt, sofort." Eine junge Psychiatrie-Ärztin, die an diesem Tag Dienst hatte, erlebte die Situation so: "Die Beamten haben ihm gesagt, sie würden ihn gerne ohne großes Aufsehen mitnehmen." Der Patient habe daraufhin so etwas "wie eine Fluchtreaktion oder eine leichte Abwehr angedeutet", und dann sei er zu Boden gebracht worden. "Er hat sich aber dann nicht weiter gewehrt", sagt die Ärztin.