Asylbewerber in Psychiatrie:Gefangen in unsichtbaren Fesseln

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Der Asylbewerber Bouzalmate. (Foto: N/A)

Weil er sich das Leben nehmen wollte, saß der Asylbewerber Ettayebi Bouzalmate in der Psychiatrie - bis ihn die Polizei zur Abschiebung abholte. Da der Marokkaner nicht sagte, dass er schwul ist, gilt der Suizidversuch bei den Behörden als unglaubwürdig. Nun ist Bouzalmate frei, doch das Trauma bleibt.

Von Dietrich Mittler

Aus Sicht der Behörden ist ganz klar, wer im Fall des marokkanischen Asylbewerbers Ettayebi Bouzalmate schuldig ist: der 30-jährige Asylbewerber selbst - und sein Münchner Anwalt Gerhard Meyer. Kurze Rückblende. Am 13. September 2013 hatten Aufsichtsbeamte der Justizvollzugsanstalt Stadelheim den jungen Mann in seiner Abschiebezelle gerade noch rechtzeitig gefunden. Er hatte sich mit seinem Gürtel aufgehängt.

Bouzalmate, so hieß es kurz darauf in den Akten, habe sich durch "die (para-)suizidale Handlung" der sicheren Abschiebung entzogen. Bei seinem Anwalt sei "nicht auszuschließen", dass diese Handlung "aus prozessstrategischen Gründen herbeigeführt worden sein könnte". "Dreist", sagt Anwalt Meyer zu diesen Vorwürfen.

Bouzalmates Fall wäre nur einer unter mehreren dramatisch anmutenden Fällen, hätten sich die Ereignisse nach diesem Vorfall nicht ein weiteres Mal zugespitzt, wie seine Unterstützer vom Bayerischen Flüchtlingsrat sagen. Der junge Mann lebt mittlerweile bei einem Freund außerhalb Münchens, sein Schicksal ist aber alles andere als geklärt. Bouzalmate selbst berichtet von traumatischen Ereignissen. "Ich habe Angst, ich kann meine Gedanken nicht kontrollieren", sagt er.

Kurz nach dem Vorfall in der Zelle war er zunächst im Krankenhaus behandelt, dann in Stadelheim von einem Psychiater untersucht worden. Schließlich kam er zur Beobachtung in eine dafür konzipierte Zelle und schließlich erneut nach Haar in die Psychiatrie. Was dort passierte, ist aus Sicht von Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat ein Skandal: Zwei Polizisten erschienen in Begleitung eines Polizeiarztes und zweier Rettungssanitäter des Bayerischen Roten Kreuzes auf der Station, um Bouzalmate abzuholen und ihn nach Frankfurt zu bringen, wo er in ein Flugzeug nach Marokko gesetzt werden sollte.

Vier verschiedene Versionen über die Festnahme

"Das hat es in München bislang noch nie gegeben, dass ein Patient aus der Psychiatrie herausgeholt wurde, um ihn abzuschieben", empört sich Tobias Klaus. Die Umstände dieses Polizeieinsatzes seien sehr fragwürdig. Tatsache ist: Kurz nachdem die Beamten Bouzalmate über die geplante Abschiebung unterrichtet hatten, wurde er zu Boden gerungen. Dort wurden ihm Handschellen und eine Fußfessel angelegt.

Bouzalmate wurde in diesem Zustand auf einer Trage der Rettungssanitäter festgeschnallt und auf direktem Wege nach Frankfurt gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die zur Abschiebung nötigen Papiere fehlten. Bouzalmate wurde - immer noch an Händen und Füßen gefesselt - zurück nach München gebracht, dieses Mal nach Stadelheim. Von dort wurde er aufs Neue nach Haar gebracht, wo ihn schließlich eine Gerichtsentscheidung ereilte: Er sei auf freien Fuß zu setzen - Abschiebung ausgesetzt.

Bouzalmate sagt, er sei "wie ein Tier" behandelt worden, auf der Rückfahrt seien die Beamten zum Mittagessen gegangen. Niemand habe in dieser Zeit nach ihm geschaut. Das weisen die Münchner Polizei und die Rettungskräfte des Roten Kreuzes weit von sich: "Auf der Rückfahrt erfolgte lediglich ein kurzer Tankstopp. Der Betroffene war währenddessen immer unter der Aufsicht von mindestens zwei Polizeibeamten", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums München.

Doch das sind nicht die einzigen Widersprüche in diesem Fall. Über die Festnahme des jungen Marokkaners in der Psychiatrie gibt es gleich vier Versionen. Nach Darstellung der Polizei hat sich Bouzalmate trotz Belehrung mehrmals widersetzt, "indem er Arme und Beine wegzog". Nach Aussage der Rettungskräfte hingegen hat er sich "auf das Heftigste gewehrt" und sei "dabei auch noch handgreiflich geworden".

Bouzalmate selbst sagt: "Ich habe nichts gemacht, und sie haben mich auf den Boden gedrückt, sofort." Eine junge Psychiatrie-Ärztin, die an diesem Tag Dienst hatte, erlebte die Situation so: "Die Beamten haben ihm gesagt, sie würden ihn gerne ohne großes Aufsehen mitnehmen." Der Patient habe daraufhin so etwas "wie eine Fluchtreaktion oder eine leichte Abwehr angedeutet", und dann sei er zu Boden gebracht worden. "Er hat sich aber dann nicht weiter gewehrt", sagt die Ärztin.

Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat ist der Schuldzuweisungen leid. Der junge Marokkaner sei schlichtweg traumatisiert, und wenn er Regeln gebrochen habe, dann aus panischer Angst wieder in seine Heimat zurückkehren zu müssen. Auch hier ist Ettayebi Bouzalmate ein durchaus typischer Fall.

Aus Scham heraus hatte er 2010 den Behörden bei seiner Ankunft in Deutschland verschwiegen, dass er homosexuell ist und deswegen in seiner Heimat brutal verprügelt und von einem Onkel mit dem Tod bedroht worden sei. Stattdessen berief er sich darauf, als Moslem zum Christentum konvertiert zu sein. Die für Bouzalmate eigentlich zuständigen Behörden in Hessen schließen daraus eines: Der Mann lügt. Dieser Eindruck festigte sich um so mehr, als er Anfang März 2012 auch noch untertauchte, um sich so nach dem abgelehnten Asylantrag einer Abschiebung zu entziehen.

In München fand der nun illegale Ausländer wohl einen Unterschlupf, nicht aber die erhoffte Sicherheit. Wenige Tage nach seiner Fahrt nach Bayern geriet er in eine Polizeikontrolle, wurde festgenommen und kam für zwei Wochen nach Stadelheim. Die hessischen Behörden baten die bayerischen Kollegen um Amtshilfe. Das Münchner Amtsgericht verurteilte Bouzalmate zu fünf Monaten Haft auf Bewährung wegen unerlaubten Aufenthalts, setzte ihn dann aber auf freiem Fuß.

Abschiebehaft in Stadelheim

Bei einer Kontrolle im Münchner Hauptbahnhof wurde der junge Marokkaner jedoch erneut festgenommen. Er landete wieder in Stadelheim, dieses Mal in Abschiebehaft. Ein Amtsarzt stellte dort fest, eine psychische Erkrankung sei bei Bouzalmate nicht auszumachen - aber es bestehe "die Gefahr suizidaler Handlungen". So kam es dann auch. Dennoch sprechen die hessischen Behörden bis heute von einer vorgetäuschten Verzweiflungstat.

Bouzalmate ist nun zwar auf freiem Fuß. Aber die zurückliegenden Monate haben ihm sichtlich zugesetzt. Im Büro des Flüchtlingsrates kauert er mehr als er sitzt. Was ihn derzeit noch schützt, ist ein rechtliches Problem, das nun der Europäische Gerichtshof klären soll. Dieses hat zwar nichts mit Bouzalmates eigentlicher Problematik zu tun - aber auch das ist typisch für viele Asylbewerber.

Der EuGH soll klären, ob Abschiebehäftlinge in normalen Haftanstalten untergebracht werden dürfen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat darauf schon eine Antwort gefunden. Er hat angeordnet, in Mühldorf am Inn das Gefängnis speziell für Abschiebehäftlinge umzubauen. Bouzalmates Anwalt Gerhard Meyer sieht für seinen Mandanten dennoch Chancen: Inzwischen habe sich bei Asylverfahren die Einsicht durchgesetzt, dass Homosexuelle in Marokko sehr wohl Gefahren ausgesetzt sind.

Tobias Klaus vom Flüchtlingsrat indes sagt, er kenne etliche einst abgelehnte Asylbewerber wie Bouzalmate, die nun aber eine feste Aufenthaltserlaubnis hätten. Einer von ihnen ist Felleke Bahiru Kum. Dieser saß bereits als Abschiebehäftling im Flugzeug, das ihn zurück nach Äthiopien bringen sollte. Kum wehrte sich damals mit Leibeskräften, die Abschiebung wurde ausgesetzt. Der junge Mann studiert in Bayern inzwischen Medizintechnik. "Wer nicht kämpft, ist hier verloren", sagt er. Ettayebi Bouzalmate ist noch mitten drin im Kampf um eine sichere Zukunft - Ausgang ungewiss.

© SZ vom 03.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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