Artenschutz in Bayern:Bienen und ein Papiertiger

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Ist das Volksbegehren mutmaßlich ein abgekartetes Spiel zwischen den Naturschutzverbänden und Parteien, um ihre Ziele zu erreichen?

"Begrenzte Möglichkeiten" vom 5. Dezember und "Alois Glück warnt vor überzogenen Erwartungen" vom 4. Dezember:

Wenn Alois Glück behauptet, dass die Forderungen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" an die Landwirtschaft umgesetzt wurden, muss das angezweifelt werden, denn das neue bayerische Naturschutzgesetz ist augenscheinlich ein Papiertiger. So stellt man bei genauer Betrachtung fest, dass der Bürger offensichtlich sowohl mit dem Volksbegehren als auch mit dem neuen Naturschutzgesetz, das bereits schlecht im Entwurf war und nun bewusst zahnlos in der Endfassung ist, getäuscht wurde. Trotzdem tragen es Söder, ÖDP und Grüne sowie LBV und BN als großen Erfolg vor sich her. Die Bauern lachen darüber, weil sie trotz des neuen Naturschutzgesetzes mangels Kontrollen auch weiterhin nicht verpflichtet sind, etwas für den Arten- und Naturschutz zu machen, aber trotzdem einen Haufen Steuergeld dafür bekommen. Also quasi Altes neu verpackt. So enthält das neue Naturschutzgesetz teilweise Verbote, die aber niemand einhalten muss, weil nicht bußgeldbewehrt. Der Alleen- und Biotopschutz wurde aufgeweicht. Selbst den Gewässerschutz hat Söder erst kürzlich mit einer fadenscheinigen Ausrede einkassiert. Das ganze Volksbegehren ist mutmaßlich ein abgekartetes Spiel zwischen den Naturschutzverbänden und Parteien, um ihre Ziele zu erreichen. Das Ziel der Naturschutzverbände war vermutlich, neue Mitglieder zur Spendengenerierung zu gewinnen. Das Ziel der ÖDP mutmaßlich, die bis zum Volksbegehren relativ unbekannte Partei mehr in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken, um Wählerstimmen zu gewinnen. Den Grünen und der CSU ging es auch um Wählerstimmen. Söder konnte auf diese Weise mal wieder bei den Bauern, seiner Stammwählerschaft, punkten, indem er dafür gesorgt hat, dass sie weiterhin viel Steuergeld ohne echte Gegenleistung bekommen. Deshalb ist das neue bayerische Naturschutzgesetz eine Mogelpackung, weswegen sich das Artensterben weiter fortsetzen wird. Verena Wendt, Weilheim

Zu Tode gepflegt

Die Aussage von Herrn Glück, dass die Grünstreifen an bayerischen Straßen einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz liefern, ist absolut zutreffend. Man beobachtet, dass an den Böschungen der Staats- und Bundesstraßen in den Wintermonaten ausgedehnte Rodungsarbeiten teilweise bis zum Böschungsfuß (6 bis 8 Meter) durchgeführt werden. Diese ausgedehnten Heckenstreifen waren ein völlig ungestörtes Brutbiotop für alle Singvogelarten. So haben an einer hohen Böschung der B2 zwischen Bayreuth und Creußen bis vor zwei Jahren regelmäßig Grasmücken, Sumpfrohrsänger, Goldammern und Drosseln völlig ungestört gebrütet; jetzt imponiert ein absolut gepflegter Böschungshang. Ebenfalls im Landkreis Bayreuth, an der B22, wurde durch einen massiv gesicherten Zaun ein geteerter Platz errichtet, der nur zur Aufnahme der an den Bundesstraßen gerodeten Bäume und Büsche dient. Ich habe mich immer gewundert, dass Umweltverbände dieses Thema nie aufgegriffen haben. Dr. Klaus Grünwald, Emtmannsberg

© SZ vom 02.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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