Anschuldigungen haltlos:Beschlagnahmt für 1201 Tage

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Nach Freispruch Entschädigung für sichergestellten Laptop gefordert

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Genau 1201 Tage hatte die Staatsanwaltschaft den Laptop eines Gastronomen beschlagnahmt. Für diese Zeit verlangt der Unternehmer nun eine Entschädigung von vier Euro pro Tag. Das sind zusammengerechnet 4804 Euro. Immerhin hatte sich nach einem langwierigen Ermittlungs- und Strafverfahren herausgestellt, dass alle Anschuldigungen gegen den Gastronom haltlos sind. Die 15. Zivilkammer am Landgericht München I hat den Fall nun am Mittwoch verhandelt - dabei wurde deutlich, dass für den Kläger bestenfalls eine kleine Kompromisslösung herauskommen könnte.

Der Mann beruft sich in seiner Klage auf das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung ermittelt. Das Gericht sprach ihn jedoch ohne Wenn und Aber frei. Seltsamerweise stellte der Richter zugleich fest, dass der Kläger lediglich für die Durchsuchung und Sicherstellung des Notebooks am 26. Januar 2012 zu entschädigen sei. Dieser Satz stellt wahrscheinlich ein Schreibversehen dar und ist zudem formell falsch, weil das Notebook sofort beschlagnahmt worden war. Danach würde der Kläger also nur eine Nutzungsentschädigung von vier Euro erhalten. Der Mann macht geltend, dass der Klapprechner sowohl für die privat Lebensführung als auch für seine Geschäfte unerlässlich gewesen sei.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass es an die Eintages-Entscheidung des Amtsrichters gebunden sei, auch wenn es sich dabei um ein Versehen handeln sollte. Die Kammer schlug trotzdem dem Freistaat vor, den Betroffenen wenigstens für drei Monate mit 360 Euro zu entschädigen. Danach hätte er sich nämlich ein Ersatzgerät zulegen müssen, um den Schaden zu mindern. Beide Seiten können drei Wochen über den Vorschlag nachdenken.

© SZ vom 10.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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