Amtsgericht:Ohne Führerschein

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20-jähriger Autofahrer nach Unfall zu Dauerarrest verurteilt

Von Christian Rost

Mehrmals hat sich ein junger Münchner ohne Führschein ans Steuer eines Autos gesetzt. Auch nach einem von ihm verursachten Unfall, bei dem eine Frau verletzt wurde, unternahm der 20-Jährige weiterhin seine Spritztouren. Das Münchner Amtsgericht schob dem jetzt einen Riegel vor und verurteilte ihn zu einem dreiwöchigen Dauerarrest. Zudem überwacht ein Betreuer über ein Jahr hinweg, ob er sein Leben in den Griff bekommt.

Am 4. Januar dieses Jahres war der Heranwachsende mit seinem Daimler Chrysler auf der A 95 unterwegs. Einen Führerschein hatte er nicht, zuletzt war er - nach schon mehreren erfolglosen Versuchen - im Sommer 2015 durch die theoretische Prüfung gerasselt. An der Autobahnausfahrt in Neuried übersah er dann prompt das Rotlicht einer Ampel, nahm einer Autofahrerin die Vorfahrt und rammte deren Wagen. Die Frau erlitt eine Platzwunde an der Stirn, Prellungen am Knie und am Brustkorb sowie eine Schulterverletzung. Statt sich um die Frau zu kümmern, lehnte der Unfallverursacher an seinem Wagen und rauchte eine Zigarette.

Das Gericht sah auch in diesem Verhalten einen Beleg für die "erhebliche Unreife" des Angeklagten. Er selbst erklärte: "Ich habe die Ampel übersehen, weil meine Mutter alleine daheim und ich in Gedanken bei ihr war."

Trotz dieses Unfalls - die Autofahrerin laborierte mehrere Monate an der Folgen ihrer Verletzungen - war der 20-Jährige am 12. Februar schon wieder mit seinem Wagen unterwegs. Durch die Tischlerstraße am Waldfriedhof fuhr er deutlich zu schnell, weshalb ihn eine Polizeistreife stoppte. Erst da wurde ihm klar, dass "es pure Blödheit war, dass ich gefahren bin. Ich wusste auch, dass ich zu schnell war". Inzwischen hat er schon aus technischen Gründen keine Gelegenheit mehr, sich erneut ans Steuer zu setzen: Sein Auto wurde verschrottet.

Das Gericht verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Zudem darf ihm die Führerscheinstelle in den nächsten eineinhalb Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen. Ein Betreuer soll mit dem jungen Mann Perspektiven entwickeln, damit er statt ans Autofahren an eine Berufsausbildung denkt und sich Gedanken darüber macht, wie er seine Schulden abzahlen kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 13.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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