Amtsgericht München:Studentin beleidigt mit ihrer Tasche Polizisten

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  • Eine Studentin wurde verurteilt, weil sie auf einer Demonstration eine Tasche mit dem Schriftzug "FCK CPS" getragen hatte.
  • Diese Abkürzung steht für "FUCK COPS".
  • Obwohl es ein Urteil gibt, nachdem das Tragen solcher Schriftzüge nicht strafbar sei, muss die 19-Jährige nun 32 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen kann strafbar sein: Das Amtsgericht München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die 19-Jährige hatte den Schriftzug "FCK CPS", der nichts anderes bedeutet als "FUCK COPS", auch dann noch gezeigt, als Polizisten sie bereits vorgewarnt hatten. Die 19-Jährige ist nicht zum ersten Mal wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgefallen.

Laut Mitteilung des Amtsgerichts nahm die junge Frau im Herbst vorigen Jahres in München an einer Demonstration gegen eine Kundgebung einer ausländerfeindlichen Gruppierung teil. Dabei lief sie mit ihrer Tasche durch die Reihen, vorbei an Polizisten. Ein Beamter sprach die Studentin an und teilte ihr mit, dass der Schriftzug beleidigend sei und sie ihn verdecken müsse. Die Demonstrantin hängte dann zunächst auch ihre Jacke über die Tasche, trug den Schriftzug aber kurz darauf wieder offen zur Schau. Nun schritten andere Beamte ein und zeigten sie an.

Der Schriftzug habe "Konfliktpotenzial"

Vor Gericht verteidigte sich die Studentin, dass sie im Internet ein Urteil gefunden habe, wonach das Tragen einer Tasche mit dieser Aufschrift nicht strafbar sei. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht erst im Februar entschieden, dass zum Beispiel das Tragen eines Ansteckers mit der Buchstabenkombination im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit nicht ohne weiteres strafbar sei. Sobald aber das "FCK CPS" in Bezug zu einer überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe gezeigt werde, liege der Fall anders. Und das war auch bei der Münchner Demo der Fall, wo sich Polizisten direkt angesprochen fühlten.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts kam es der Angeklagten gerade darauf an, sich mit der Tasche in unmittelbarer Nähe zu Polizeibeamten aufzuhalten. Die Androhung einer Anzeige durch einen Beamten habe ihr deutlich vor Augen geführt, dass ihr Verhalten beleidigend sei, so das Gericht. Der Schriftzug trage bei einer Demonstration außerdem "Konfliktpotential" in sich.

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