Am Flughafen:Irrtümlich festgenommen

Niemand darf zweimal für dasselbe Delikt bestraft werden. Das ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Einer 48-Jährigen ist es am Donnerstagvormittag aber gelungen, zweimal binnen weniger Stunden wegen desselben Vorwurfs verhaftet zu werden. Die Frau war einfach zu schnell für den Fahndungscomputer der Polizei.

Die sächsischen Justizbehörden warfen der 48-Jährigen Steuerhinterziehung vor. Ein Amtsrichter in Görlitz hatte die Deutsche deshalb im August 2011 zu 880 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 44 Tagen Haft verurteilt. Nachdem die Verurteilte offensichtlich weder den geforderten Geldbetrag beglichen noch die Ersatzhaft angetreten hatte, hatte die Staatsanwaltschaft in Görlitz die geborene Sächsin im Februar 2012 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben.

Auf diesen Haftbefehl stießen Bundespolizisten am Münchner Flughafen am Donnerstag, als sie die Frau bei ihrer Ausreise nach Sankt Petersburg kontrollierten. Also nahmen sie die Gesuchte fest und mit zur Wache. Hier stellte sich aber schnell heraus, dass die Festgenommene die geforderte Geldstrafe plus 67 Euro Verfahrenskosten bereits bezahlt hatte. Sie war nämlich nur wenige Stunden zuvor von Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz, wohl schon auf dem Weg von ihrem Wohnort in der Schweiz zum Münchner Flughafen, verhaftet worden. Dem deutschen Schnellstraßennetz geschuldet, war die Wahl-Schweizerin schneller wieder in den Armen der Bundespolizei gelandet, als die zuständigen Behörden die Fahndungsnotiz haben löschen können. Zum Glück für die Festgenommene klärte ein kurzes Telefonat unter Polizeikollegen die Situation, und die 48-Jährige konnte ihren Flug in die ehemalige Zarenstadt antreten.

© SZ vom 27.02.2016 / bm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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