Abgeordneter bedroht:Frau zieht Dekowaffe, Gericht lässt sie frei

Eine 51-jährige Frau, die im Bundestagswahlkampf 2017 den CSU-Abgeordneten Florian Hahn aus Putzbrunn mit einer Dekowaffe bedroht hatte, ist zu Unrecht in der Frauen-Forensik untergebracht worden. Das Landgericht München I hob am Donnerstag den Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts auf. Die Frau aus dem Landkreis München war nach dem Vorfall bei einer Podiumsdiskussion in Taufkirchen in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gebracht worden, im März 2018 entlassen und nach einem Gutachten im September dieses Jahres erneut in dem Klinikum untergebracht worden. Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Tat um eine "nicht als objektiv ernst zu nehmende Bedrohung" gehandelt habe. Ein "durchschnittlich empfindlicher Beobachter" habe die historische Zierwaffe offensichtlich nicht für eine echte, funktionsfähige und damit potenziell lebensgefährliche Schusswaffe halten können.

Die Taten der psychisch kranken Frau ordnet das Gericht als "straflose Lästigkeiten" und "Bagatelldelikte" ein. Sie war auch bei anderen Veranstaltungen mit einer Wasserpistole in der Handtasche aufgefallen. Ihr Anwalt spricht von "politisch motivierter Freiheitsberaubung". Der CSU-Politiker Hahn will sich "zum Schutz meiner Privatsphäre" nicht äußern.

© SZ vom 21.12.2018 / hilb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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