8000 Wohnungen:Streit über Umwandlung in Eigentumswohnungen

Nach dem Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW durch die Bayerische Landesbank an ein Konsortium unter Führung des Augsburger Immobilienkonzerns Patrizia, sollen etliche Einheiten in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. In München sind von dem Verkauf rund 8000 Wohnungen betroffen. Soweit diese im Geltungsbereich von städtischen Erhaltungssatzungen liegen, müsste die Kommune seit einer Gesetzesänderung im März 2014 deren Umwandlung zustimmen. Das will sie aber nicht. Deshalb haben das "GBW Portfolio" und die Patrizia Real Estate Klagen erhoben, über die am Montag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde.

Die klagenden Gesellschaften, die ihre Vormerkungen im Grundbuch sowie ihre Anträge schon kurz vor der Gesetzesänderung gestellt hatten, meinen, dass die behördlichen Genehmigungen notwendig seien, um die Eigentumsübertragungsansprüche der Wohnungskäufer erfüllen zu können. Die Rechtslage zu dieser Problematik ist äußerst kompliziert und ohne Präzedenzfall - nur in diesem Punkt sind sich die Kläger, die Stadt und das Gericht einig. Die Vorsitzende der 8. Kammer deutete an, dass weite Bereiche womöglich nur zivilrechtlich zu klären seien. Erörtert wurde auch die Frage, ob die Erhaltungssatzungen zulässig seien beziehungsweise in diesen Fällen angewendet werden dürfen. Die Stadt befürchtet durch Modernisierungen eine Verdrängung der alteingesessenen Bewohner. Die klagenden Gesellschaften verweisen vor allem auf ihre "Sozialcharter", durch die speziell Mieter über 60 Jahren und Schwerbehinderte geschützt seien. Rund 50 Prozent der Mieter hätten ohnehin selbst Kaufabsichten. Die Verhandlung dauerte Montagnachmittag noch an.

© SZ vom 08.12.2015 / emj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: