Völkermord:Nicht aufrichtig

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Deutschland hat endlich den Völkermord an den Herero und Nama anerkannt. Aber wie die Verhandlungen gelaufen sind, das ist befremdlich und zeigt, dass sich die Bundesrepublik der eigenen Geschichte nicht ernsthaft stellen will.

Kommentar von Ronen Steinke

Seine Meinungen kann man sich aussuchen. Seine historischen Fakten nicht. Es ist befremdlich: Frühere deutsche Bundesregierungen und auch die heutige Regierung mit ihrem Unterhändler Ruprecht Polenz von der CDU haben darauf bestanden, eine "Verhandlung" darüber zu führen, ob sie die Tatsache des deutschen Völkermords an den afrikanischen Völkern der Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 "anerkennen". Eine "Verhandlung", ob man historische Fakten akzeptiert? Das heißt: Man stellt Bedingungen. Man stellt Forderungen. Wie kommt man bloß, zumal als Rechtsnachfolger der Täter, auf so eine anmaßende Idee?

Ein Völkermord ist definiert als eine Gewalttat, "die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". So steht es in Artikel 2 der UN-Völkermordkonvention, des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Die deutschen Massenverbrechen an den Herero und Nama erfüllen diese Definition ziemlich eindeutig. Aber lieber hat sich die deutsche Regierung hinter Formalien versteckt: Die UN-Konvention sei erst 1948 beschlossen worden. Als sei das ein Grund, heute nicht das Wort zu verwenden. Das ist absurd. Auch der Holocaust, der Völkermord an den europäischen Juden, geschah vor 1948.

Forderungen - wenn es um Armenien geht

Worte sind wichtig. Das wissen die politisch Mächtigen in der Bundesrepublik Deutschland sehr genau, die ebenso wie in anderen europäischen Ländern vorn dabei sind, wenn es um die klare Benennung des türkischen Völkermords an den Armeniern 1914 geht. Parlamente vom Bundestag bis hin zum US-Kongress haben Armenien-Resolutionen erlassen, das französische Parlament hat sogar Strafe angedroht für jeden, der den Völkermord an den Armeniern in Abrede stellt. Es geht darum, dass eine Leugnung einen Angriff bedeutet. Eine Leugnung ist ein Vorwurf. Der Vorwurf lautet: Ihr, die ihr die systematische Ermordung eurer Vorfahren betrauert - ihr übertreibt.

Ein ehrliches Wort, ein menschliches Wort zu den Herero und Nama: Das war in Deutschland schon lange möglich. Die Bundesregierung hat stattdessen aber die Sorge um ihren Geldbeutel vorgeschoben. Man wolle nicht gleich zur Kasse gebeten werden von den Afrikanern. Nun ist nirgends im Völkerrecht festgelegt, dass eine Regierung, die die Worte "Das war Völkermord" über die Lippen bringt, sofort Reparationen zahlen müsste. Ein nicht existenter Anspruch auf Reparationen wird dadurch nicht plötzlich existent. Aber selbst wenn dem so wäre - dann wäre das Argument der deutschen Regierung nicht besser, sondern sogar noch befremdlicher. Es würde ja bedeuten, dass Deutschland bewusst Fakten bestreitet, um sich einer Regel des Rechts zu entziehen.

Kein justiziabler Anspruch auf Reparationen

Es stimmt, dass die Nachfahren der Herero und Nama keinen justiziablen Anspruch auf Reparationen gegen Deutschland haben. Es stimmt, dass das Völkerrecht in diesem Punkt eiskalt ist, wie so oft. Völkerrecht ist die Summe der Abmachungen zwischen Staaten, mehr nicht. Jedenfalls bis 1945 gab es zwischen Staatschefs, von denen die wenigsten Demokraten waren, keine Abmachung, die besagt hätte: Man darf seine eigene Bevölkerung nicht massakrieren. Als Kernsatz allen Völkerrechts galt 300 Jahre lang bis 1945 vielmehr das Prinzip der Souveränität. Das heißt: Was ein souveräner Staat mit seinen Untergebenen zu Hause tut, das geht die Nachbarn nichts an.

Darauf beruft sich die deutsche Regierung heute. Sie sagt: Die Massaker an den Herero und Nama in der Kolonie "Deutsch-Südwest" seien eine rein innerdeutsche Angelegenheit gewesen. Da mögen einem im 21. Jahrhundert die Haare zu Berge stehen. Dass die heutige deutsche Regierung sich auf die Rechtslage in finsteren Zeiten zurückberuft, ist aber nichts, was nur Afrikanern widerfahren würde. Auch den NS-Opfern werden mit ähnlicher Retro-Argumentation bis heute Ansprüche abgesprochen. Was sie an "Wiedergutmachung" erhielten, war stets "ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs".

Die westlichen Regierungen bleiben hart

Nicht nur Deutschland, eine ganze Reihe westlicher Staaten sind derzeit bemüht, dem lauter werdenden Ruf nach Reparationen für koloniales Unrecht zu widerstehen. Frankreich wehrt sich - wenn auch weniger hart als früher - gegen Reparationsforderungen wegen der Gräuel in Algerien. Die USA wehren sich gegen Rufe nach Reparationen für die Versklavung von Afrikanern, die etwa von dem Essayisten Ta-Nehisi Coates neu belebt worden sind. Die westlichen Regierungen bleiben hart, sie wissen das Völkerrecht auf ihrer Seite.

Aber auch die US-Regierung würde dabei nicht so weit gehen, schon das Wort "Sklaverei" infrage zu stellen oder gar dreist Forderungen aufzustellen, bevor man überhaupt dieses Faktum "anerkennt". Das ist es, was Deutschland sich herausgenommen hat gegenüber den Herero und Nama. Das schafft jetzt einen bedenklichen Präzedenzfall auch für andere Staaten. Für ein instrumentelles Verhältnis zu historischer Wahrheit.

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