Antisemitismus:Eine politische Botschaft

Boykottaufrufe gegen Israelis sind auch in Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt - aber akzeptabel sind sie nicht.

Von Daniel Brössler

Im Konflikt um die vergangenes Jahr verabschiedete Entschließung des Bundestages gegen die propalästinensische Boykottbewegung BDS schafft nun ein Gutachten der Juristischen Dienste des Parlaments eine gewisse Klarheit. Es legt dar, dass die Entschließung keine Rechtswirkung entfaltet und keine Grundlage bieten kann, um BDS-Unterstützern etwa öffentliche Veranstaltungsräume zu versagen. Den Streit aber wird das nicht beenden. Denn der Streit ist im Kern kein juristischer.

Die Kritiker der Bundestags-Entschließung berufen sich auf die Meinungsfreiheit, und das Gutachten stützt sie darin. Es zeigt auf, wie schnell der Versuch, BDS-Sympathisanten von Staats wegen auszugrenzen, an verfassungsrechtliche Grenzen stößt. Worüber das Gutachten nichts sagt und sagen kann, ist die politische Botschaft, die der Bundestag ausgesandt hat: Boykottaufrufe ausgerechnet gegen Israelis sind auch in Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt - akzeptabel sind sie nicht.

In der Theorie herrscht große Einigkeit über die Notwendigkeit, verschiedensten Formen des Antisemitismus entgegenzutreten und auch für das Existenzrecht Israels einzutreten. Wie viel diese Einigkeit wert ist, zeigt sich in der Praxis.

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