Aktuelles Lexikon:Vergleichsmiete

Eine Berechnung, die existenzielle Ausmaße hat.

Von Sara Maria Behbehani

Wie bezahlbarer Wohnraum entstehen kann, wurde schon oft als "die soziale Frage" schlechthin bezeichnet. Menschen mit wenig Einkommen, einer geringen Rente oder auch Familien können sich die Miete in Großstädten kaum noch leisten. Je nach Lage, Baualter, Größe und Ausstattung einer Wohnung gibt der Mietspiegel seit 1974 Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete, die alle zwei Jahre von Städten und Gemeinden neu berechnet wird. Mieter wie Vermieter können daran ablesen, ob eine Mieterhöhung oder die in einem neu geschlossenen Vertrag angegebene Miete gerechtfertigt ist. Durch das nun geplante Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts soll die Vergleichsmiete nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet werden - bisher wurde häufig eine Repräsentativität der erhobenen Stichprobe und damit die Qualität der Mietspiegelwerte bemängelt. Auch im Jahressteuergesetz will die Bundesregierung steigenden Mieten etwas entgegensetzen: Vermieter sollen ihre Werbungskosten aus der Vermietung voll bei der Steuererklärung geltend machen können, sofern das Entgelt mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Bisher gilt, dass Menschen, die ihre Wohnung für weniger als 66 Prozent der Vergleichsmiete anbieten, ihre Werbungskosten nur anteilig abziehen können, besonders soziale Vermieter also benachteiligt werden.

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