Aktuelles Lexikon:Leichtkraftrad

Warum die kleinen Motorräder und Roller gerade einen Boom erleben.

Von Marco Völklein

Wer in der deutschen Provinz aufwächst, sagen wir irgendwo im Bayerischen Wald oder in Mittelthüringen, der kann oft seinen 16. Geburtstag kaum abwarten - denn dann kann er (und immer öfter sie) den Führerschein der Klasse A 1 erwerben. Und der erlaubt es, ein Leichtkraftrad beziehungsweise einen Leichtkraftroller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum zu fahren. Mit einem solchen Gefährt unterm Hintern sind dann Ausflüge in die nächste Kreisstadt oder am Wochenende in die Disco keine Weltreise mehr; insbesondere in Regionen, in denen der öffentliche Nahverkehr nur spärlich ausgebaut ist. In diesem Jahr nun wuchs der Markt für Leichtkrafträder und -roller enorm: In den ersten neun Monaten stieg der Absatz allein bei Rollern um 90 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, bei den Leichtkrafträdern betrug das Plus 67 Prozent. Das liegt aber weniger an einem Boom des ländlichen Raums, sondern vielmehr an einer Neuregelung im Führerscheinrecht: Seit Januar 2020 kann, wer älter als 25 Jahre ist und seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, eine Art Zusatzausbildung in einer Fahrschule absolvieren - und darf anschließend ohne eine zusätzliche amtliche Prüfung Leichtkrafträder und -roller der 125-Kubikzentimeter-Gattung steuern.

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