Aktuelles Lexikon:Klarnamenpflicht

Über biografischen Ballast und Hunde vor dem Bildschirm.

Von Max Muth

Es ist einer der berühmtesten Comics über das Internet, den Peter Steiner 1993 für den New Yorker zeichnete: Zwei Hunde vor einem Bildschirm, einer sagt zum anderen, mit einer Pfote auf der Tastatur: "Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist." Steiner sagte später, er habe nur einen flachen Witz machen wollen. Doch der Comic wurde zum gefeierten Meme, zu einer Allegorie für das Internet als Werkzeug der Befreiung von biografischem Ballast. So lange sich die Kommunikation auf das Internet beschränkte, konnte man alles und jeder sein. Auch auf Facebook tummelten sich Nutzer mit Fantasienamen. Anfang der Zehnerjahre begann Facebook , die in seinen Nutzungsbedingungen festgehaltene Klarnamenpflicht strenger durchzusetzen. Seitdem wird darüber gestritten - gerade etwa vor dem Münchner Oberlandesgericht. Denn das deutsche Telemediengesetz schreibt vor, dass Dienste im Netz die anonyme oder pseudonyme Nutzung erlauben müssen. Gegner halten Befürwortern vor, eine solche Pflicht in Netzwerken würde verfolgte Gruppen zusätzlichen Gefahren von Mobbing aussetzen. Befürworter betonen dagegen, Nutzer würden unter echtem Namen zivilisierter agieren. Auch die Münchner Richter hielten das für einleuchtend und erklärten am Dienstag Facebooks Klarnamenpolitik für rechtens. Studien zeigen immer wieder, dass Nutzer auch unter ihren Klarnamen unfreundlich werden können.

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