Aktuelles Lexikon:Exklave

Teil eines Staatsgebietes, das vom Mutterland räumlich abgetrennt ist.

Von Celine Chorus

Wer in diesen Tagen die Diskussion zwischen der EU-Kommission und Litauen verfolgt, ob auch Transitgüter für Kaliningrad unter die EU-Sanktionen gegen Russland fallen, wird um einen bestimmten Begriff nicht herumkommen: die Exklave. Dieser entstand im frühen 20. Jahrhundert in Entsprechung zur Enklave, die sich aus dem französischen Substantiv l'enclave (aus enclaver, "einschließen") ableitet. Eine Enklave bezeichnet einen vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossenen Teil eines fremden Gebietes oder einen eingeschlossenen fremden Staat. Umgekehrt ist eine Exklave ein Teil des Mutterlandes, der vom restlichen Staatsgebiet räumlich abgetrennt ist oder aufgrund natürlicher Gegebenheiten nur über das Territorium eines anderen Staates zu erreichen ist. So wie die deutsche Gemeinde Büsingen am Hochrhein, die komplett von Schweizer Staatsgebiet umschlossen ist. Je nach Definition ist auch Alaska eine Exklave, da es durch Kanada von den USA abgetrennt wird. Allerdings nicht im engeren Sinn, da der US-Bundesstaat über internationale Gewässer erreicht werden kann. Aus der Perspektive des umgebenden Staatsgebietes sind Exklaven somit meist Enklaven und umgekehrt. Da Kaliningrad von Litauen und Polen umgeben und dadurch nicht von einem einzigen fremden Staat eingeschlossen ist, wird das Gebiet als eine russische Exklave, aber keine Enklave angesehen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: