Aktuelles Lexikon:Dekret

Erlass mit Gesetzeswirkung, bei dem die Parlamente nicht mitzureden haben. Und in der römisch-katholischen Kirche ein gesetzesgleicher Verwaltungsakt.

Von Johanna Pfund

Demokratien leben vom Grundsatz der Gewaltenteilung, von der Trennung der Legislative und der Exekutive. Das führt mitunter zu langwierigen Prozessen bei der Gesetzgebung, daher kennen viele demokratische Verfassungen auch die Form des Dekrets: Das ist ein Beschluss des oder der Regierenden, der ohne Zustimmung der Abgeordneten erlassen wurde, aber Gesetzeswirkung hat. Vor allem in Notzeiten soll so schnelles Handeln ermöglicht werden. Die amerikanische Verfassung räumt den Präsidenten die Möglichkeit ein, in bestimmten Bereichen Dekrete auch ohne Not zu erlassen, vorausgesetzt, das Gesetz hat keine Kosten zur Folge. Der amerikanische Ex-Präsident Donald Trump nutzte dies beispielsweise 2017, um das unliebsame Gesetz seines Vorgängers zur Gesundheitsversorgung, Obama-Care, loszuwerden. Die römisch-katholische Kirche kennt ebenfalls das Dekret. Papst Franziskus hat jetzt eines erlassen, das die Regeln für den Umgang mit Missbrauchsfällen neu festlegt und neben den Kirchenoberen auch Laien mit in die Verantwortung nimmt. Das Dekret ersetzt die seit 2019 geltenden Regelungen bei Missbrauch. Der Begriff Dekret kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Beschluss, das zugehörige Verb lautet decernere - entscheiden.

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