Aktuelles Lexikon:Bankrotterklärung

Das offizielle Ankündigen der Zahlungsunfähigkeit leitet einen juristischen Vorgang ein. Aber auch Politiker nutzen diesen Begriff, um die Ideen ihrer Gegner schlechtzureden.

Von Harald Freiberger

Es gibt mehrere Begriffe für den Fall, dass ein Schuldner sein Geld nicht zurückzahlen kann: Man spricht von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Pleite oder Bankrott. Dabei ist "Bankrott" das älteste Wort. Es stammt aus der Zeit der italienischen Renaissance. "Banca rotta" heißt "zerschlagener Tisch": Der Ladentisch eines Geldwechslers, der seine Schulden nicht bedienen konnte, wurde zerstört. Eine "Bankrotterklärung" ist die öffentliche Bekanntmachung der eigenen Zahlungsunfähigkeit durch eine Person oder ein Unternehmen. Juristisch spricht man von einem "Insolvenzantrag", der eine Reihe von Folgen hat. So darf der Schuldner kein Vermögen mehr aus dem Unternehmen ziehen. Ein Insolvenzverwalter ermittelt die Insolvenzmasse und bedient daraus die Gläubiger. Es gibt auch eine übertragene Bedeutung des Begriffs. Meist wird sie von Menschen benutzt, die einer Idee oder einem Vorhaben schon immer skeptisch gegenüberstanden und aus einem bestimmten Anlass die Gelegenheit gekommen sehen, diese für komplett gescheitert zu erklären. So nannte CSU-Generalsekretär Martin Huber den Kompromiss der Bundesregierung, drei Atomkraftwerke weiter zu betreiben, eine "Bankrotterklärung der Ampel". Im Gegensatz zur offiziellen Bankrotterklärung hat eine umgangssprachliche Bankrotterklärung keine juristischen Folgen. Die Ampelregierung ist weiterhin geschäftsfähig.

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