Presserecht:Waffengleichheit

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Das Bundesverfassungsgericht lässt gegen einstweilige Verfügungen künftig auch die Verfassungsbeschwerde zu. Dem "Spiegel" hat das bei dem Verfahren, das Anlass für die Entscheidung war, allerdings nicht geholfen.

Von Karoline Meta Beisel

Auch wenn der Spiegel im konkreten Fall verloren hat - mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit trotzdem gestärkt.

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