Auch wenn der Spiegel im konkreten Fall verloren hat - mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit trotzdem gestärkt.
Presserecht:Waffengleichheit
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Das Bundesverfassungsgericht lässt gegen einstweilige Verfügungen künftig auch die Verfassungsbeschwerde zu. Dem "Spiegel" hat das bei dem Verfahren, das Anlass für die Entscheidung war, allerdings nicht geholfen.