Presserecht:Familie auf der Tribüne

Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagt Magazinfotos von Michael Schumachers Tochter. Auf den Bildern sieht man sie bei einem Reitturnier in Rom. Doch um das Turnier sei es gar nicht gegangen, argumentierten die Richter.

Von Karoline Meta Beisel

Nur weil es nichts Neues über Michael Schumacher zu berichten gibt, heißt das nicht, dass in Boulevardblättern und Promiheften nicht immer noch Nachrichten über seinen Gesundheitszustand und das Leben seiner Familie verbreitet würden - mit denen sich dann regelmäßig auch die Gerichte befassen. Schon 2016 hatte die Tochter des früheren Rennfahrers gegen den Abdruck mehrerer Fotos in einem Magazin geklagt - zu Recht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun in zweiter Instanz bestätigte.

Auf den Fotos sieht man die Tochter von Michael Schumacher neben ihrer Mutter bei einem Reitturnier in Rom, an dem sie teilgenommen hatte; auf einem weiteren ist sie mit ihrer Mutter und ihrer Oma vor etwa 17 Jahren auf der Tribüne eines Reitturniers in Monte Carlo zu sehen. Das Gericht untersagte nun, diese Bilder zu verbreiten: Eine für den Abdruck erforderliche Einwilligung habe nicht vorgelegen, so das Gericht, und bei den aktuellen Fotos handele es sich auch nicht um sogenannte "Bildnisse der Zeitgeschichte". Das Turnier selbst, an dem die junge Frau als Reiterin teilgenommen hatte, könnte zwar so ein Ereignis darstellen. In dem Artikel sei es aber gar nicht um das Turnier selbst gegangen. Vielmehr habe sich der Artikel über die Veranstaltung darauf beschränkt, einen Anlass für die Abbildung der Familie zu schaffen.

Die Veröffentlichung des Kinderbildes sei demnach erst recht nicht gerechtfertigt: Auch bei bekannten Sportlern bedürfe der Abdruck von Kinderfotos stets einer Einwilligung.

© SZ vom 06.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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