Presserat:Rügen wegen mangelnden Opferschutzes

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Der Deutsche Presserat hat mehrere Medien wegen der Verletzung des Opferschutzes sowie unklarer Trennung von Anzeigen und redaktionellem Teil gerügt. Das teilte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle am Donnerstag in Berlin mit.

Einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht stellte der Presserat bei einer Berichterstattung von Bild.de fest. Das Portal hatte unter der Überschrift "Ramelow ließ sich mit AfD-Stimme wählen" einen AfD-Abgeordneten zu Wort kommen lassen, der behauptete, dem heutigen Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow bei der Ministerpräsidentenwahl 2014 die entscheidende Stimme gegeben zu haben. In der Überschrift sowie in der Bildunterschrift habe die Redaktion nahegelegt, Ramelow sei "offenbar scheinheilig" und habe mindestens von der Stimmabgabe gewusst. Das Gremium rügte eine "nicht belegte redaktionelle Schlussfolgerung" als Irreführung der Leser.

Eine Verletzung des Pressekodex sah der Presserat ferner in der Veröffentlichung des Fotos eines in Syrien erfrorenen 18 Monate alten Mädchens auf Bild.de. Die Darstellung sei nicht durch ein öffentliches Interesse gedeckt gewesen und verletze die Menschenwürde des toten Mädchens. Auch bei zwei weiteren Darstellungen erteilte der Presserat Bild.de Rügen wegen Verstößen gegen den Opferschutz. Aus demselben Grund wurde auch Shz.de gerügt.

Gerügt wurde ferner eine Redaktion wegen der verdeckten Doppelfunktion eines Autors. So sah der Beschwerdeausschuss des Presserates bei Ingoldstadt-Today.de einen schweren Verstoß "gegen das Gebot zur Trennung von Tätigkeiten" gegeben. Ein Autor des Portals habe nach seinem Scheitern als parteiloser Kandidat für die CSU bei der Kommunalwahl die Zusammensetzung des Stadtrats sowie den Wahlkampf des zur CSU gehörenden Oberbürgermeisters und dessen Konkurrenten kommentiert, ohne auf seine eigene Kandidatur hinzuweisen. Der Verstoß sei geeignet, "die Glaubwürdigkeit der Presse zu beschädigen", betonte der Presserat. Das Portal hätte für die Berichterstattung einen parteipolitisch ungebundenen Kollegen beauftragen oder zumindest den Interessenkonflikt offenlegen müssen.

© SZ vom 12.06.2020 / kna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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