Persönlichkeitsrecht:Im Spielraum

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Günther Jauch hat vor bald zehn Jahren geheiratet, der Streit um heimlich geschossene Hochzeitsfotos in der "Bunten" dauerte an. Jetzt ist Jauch mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Von Karoline Meta Beisel

Mit Hochzeitsfotos von Prominenten lässt sich viel Geld verdienen, vor allem vom Brautpaar: Angelina Jolie und Brad Pitt bekamen für ihre Hochzeitsbilder zwei Millionen Dollar vom People-Magazin. Günther Jauch hielt es anders, bei seiner Hochzeit 2006 sollte gar keine Presse dabei sein. Die Bunte berichtete trotzdem und druckte heimlich geschossene Fotos, das Paar klagte. Auf Schmerzensgeld, aber auch auf das, was Juristen eine "fiktive Lizenzgebühr" nennen: Wie viel hätte Bunte wohl gezahlt, um bei der Party legal zu fotografieren?

Vor dem Bundesgerichtshof war das Paar gescheitert, das Bundesverfassungsgericht hatte die Sache gar nicht erst zur Entscheidung angekommen. Nun hat, fast zehn Jahre nach der Hochzeit, auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Am Donnerstag wies er die Klagen als unzulässig ab, sie seien offensichtlich unbegründet. Vereinfacht heißt das: Die deutschen Urteile waren nach Ansicht des EGMR so augenfällig in Ordnung, dass sich das Gericht mit der Sache gar nicht mehr befassen wollte.

Die deutschen Gerichte hätten das Persönlichkeitsrecht des Paares sorgfältig mit dem öffentlichen Informationsinteresse abgewogen, heißt es in der Begründung. Sie hätten dargelegt, warum Jauch und seine Frau bekannt sind und warum es Interesse an Details wie etwa der Gästeliste gegeben habe. Jauch habe die Richtigkeit des Artikels nicht in Zweifel gezogen, der auch nicht ehrenrührig gewesen sei. Der EGMR betont, dass es in erster Linie Sache der nationalen Gerichte sei, festzustellen, wie prominent jemand ist. Außerdem hätten sie einen großen Ermessensspielraum. Dieser sei hier eingehalten worden. Auch die Klage auf die fiktive Lizenz wies der EGMR zurück: Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Gerichte Jauchs Eigentumsrechte verletzt hätten.

© SZ vom 17.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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