Öffentlich-Rechtliche:Schlichtungsstelle nicht angefragt 

Die Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen zu den Internetangeboten der Sender musste bislang nicht tätig werden. In den ersten acht Monaten sei die Stelle nicht in Anspruch genommen worden, teilte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage mit. Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der unter anderem das seit 2009 festgeschriebene Verbot presseähnlicher Internetagebote der Öffentlich-Rechtlichen konkretisiert, war zum 1. Mai 2019 in Kraft getreten. Er sieht vor, dass in Streitfällen die Schlichtungsstelle mit Vertretern der Sender und Verlage über eine Einigung beraten soll. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen nach den Vorschriften des Staatsvertrags den Schwerpunkt auf Videos und Tonaufnahmen legen, um sich von den Online-Angeboten der Zeitungsverleger zu unterscheiden. Zeitungsverleger gehen seit Jahren juristisch gegen öffentlich-rechtliche Internetangebote vor, die sie für zu "presseähnlich" halten.

© SZ vom 16.01.2020 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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