Medienaufsicht:Wer prüft Sat 1?

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Der Streit der Landesmedienanstalten in Rheinland-Pfalz und in Hamburg/Schleswig-Holstein über die Wechselbestrebungen des Privatsenders "Sat 1" soll nun beim Bundesverwaltungsgericht in die nächste Runde gehen.

Von Hans Hoff

Im seit 2012 schwelenden Streit der Medienanstalten um die Frage, ob der Privatsender Sat 1 so mir nichts dir nichts die zuständige Medienanstalt wechseln kann, geht es in die nächste Runde. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), bei der Sat 1 gerne Unterschlupf finden möchte, meint, der Sender könne wechseln wie er wolle, die Landesanstalt für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), wo Sat 1 bislang lizensiert ist, sieht das anders. Nun hat die LMK entschieden, gegen ein Ende November beim Oberverwaltungsgericht Schleswig gefälltes Urteil, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Die in Schleswig unterlegene LMK argumentiert, eine Revision sei unerlässlich, um die Drittsendezeiten vor dem sicheren Aus zu bewahren. Von den Drittsendezeiten profitieren vor allem Anbieter wie "Spiegel TV" und "Focus TV". Beide haben deshalb Brandbriefe an die LMK geschrieben und auf Revision gedrängt.

Die so genannten Drittsendezeiten stammen aus der Urzeit des privaten Fernsehens, als Frequenzen knapp waren und Sender ab einer gewissen Größe verpflichtet wurden, Plätze für externe Anbieter freizuhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung von Sat 1 zu sehen, die Aufsichtsanstalt zu wechseln. Bei der LMK wäre der Sender wegen einer alten Lizenz weiter zur Bereitstellung von Drittsendezeiten verpflichtet, bei der MA HSH nicht. "Ich finde die Entscheidung der LMK bedauerlich, da aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig eine gute Grundlage für Rechtsfrieden gegeben wäre", sagt Thomas Fuchs, Chef der MA HSH. Auch bei Sat 1 ist man wenig begeistert, weil die Revision den Vollzug des Wechsels hinausschiebt. "Wir hätten uns gefreut, wenn wir uns wieder ausschließlich auf gute Unterhaltung konzentrieren könnten, machen uns aber in der Sache keinerlei Sorgen, dass auch das Bundesverwaltungsgericht unseren Weg als rechtmäßig bestätigt", so der Sender.

© SZ vom 02.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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