Prüfverfahren:Bevorzugt Google widerrechtlich?

Wegen einer Kooperation mit dem Bundesgesundheitsministerium hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein Verfahren gegen Google eingeleitet.

Im November hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Kooperation mit Google bekanntgegeben: Bei Suchergebnissen zu 160 Krankheiten bevorzugt die Suchmaschine Inhalte der Plattform gesund.bund.de gegenüber anderen Seiten. Das bedeutet, diese werden höher gelistet und in Infokästen angezeigt. Die Plattform wird vom Ministerium selbst betrieben.

Diese Zusammenarbeit will sich die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (HSH) nun genauer anschauen, wie sie am Donnerstag mitteilte. In einem medienrechtlichen Verfahren gegen Google solle geprüft werden, ob durch die Bevorzugung der Seite des Bundes andere journalistisch-redaktionelle Anbieter diskriminiert werden. Nach dem neuen Medienstaatsvertrag, der seit dem 7. November in Kraft ist, ist dies Medienintermediären wie Google untersagt.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im November betont, Google werde in Deutschland von einer Mehrheit der Bürger bei Internetsuchen verwendet. Daher sei es wichtig, dass vertrauenswürdige Informationen im Ranking vorne zu finden seien. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatten die Kooperation bereits damals kritisiert.

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