Ex-MDR-Unterhaltungschef:Zeugen sagen in Foht-Prozess zu Geldflüssen aus

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Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht steht vor Verhandlungsbeginn im Landgericht Leipzig. (Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild)

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Leipzig (dpa) - Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht sind am Montag Zeugen zu verdächtigen Geldzahlungen befragt worden. Ein Verlagsmanager sagte im Landgericht Leipzig aus, dass Foht ihn im Jahr 2008 kurzfristig im Zusammenhang mit der Fernsehshow „Goldene Henne“ um 20.000 Euro gebeten habe. Das Geld sei demnach für eine Künstlerin gedacht gewesen, die ihren Auftritt in bar bezahlt haben wollte. Ein früherer MDR-Produktionsleiter erklärte, dass es in Einzelfällen durchaus vorgekommen sei, dass Künstler ihr Honorar in bar haben wollten.

Die Staatsanwaltschaft hat den 71-jährigen Foht wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt. Der Ex-Fernsehmanager hat im Prozess bereits zugegeben, dass er in seinen letzten Jahren als Unterhaltungschef des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders immer wieder verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen gebeten hatte. Das Geld habe er benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Er habe gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können.

Am Montag hätte auch ein Musikmanager als Zeuge aussagen sollen, den Foht zweimal um größere Summen gebeten hatte. Der Mann sei laut eines ärztlichen Attestes jedoch auf absehbare Zeit nicht verhandlungsfähig, sagte der Vorsitzende Richter. Der Produzent hatte sich aber im Laufe des Verfahrens schon mehrfach zu den Geldzahlungen geäußert. Die Protokolle dazu wurden verlesen. Der Musikmanager, der auch Trauzeuge von Foht gewesen ist, schilderte darin, dass er dem geborgten Geld habe hinterherrennen müssen.

Der Skandal war 2011 ans Licht gekommen. Der MDR hatte Foht damals gekündigt; ein Arbeitsgerichtsprozess endete mit einem Vergleich. Der Strafprozess hätte schon vor Jahren beginnen sollen, war aber wegen Krankheit abgesagt worden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung.

Die Strafkammer hatte in dem Prozess eine Verständigung vorgeschlagen. Bei einem glaubhaften Geständnis wurde Foht eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt. Der Prozess wird am 28. Oktober fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:221010-99-75207/2

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