Die umstrittene Verteilung der Tantiemen aus den Urheberrechten von Musikern und Musikverlagen kommt vor Gericht. Mit einer Klage gehen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung zwei Musiker gegen den Schlüssel vor, nach dem die Verwertungsgesellschaft Gema das Geld, das sie im Auftrag der Urheber eintreibt, unter Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen aufteilt.
Bruno Kramm und Stefan Ackermann, als Duo "Das Ich" in den neunziger Jahren in der Szene der Gothic-Musik bekannt geworden, wollen gerichtlich durchsetzen, dass die Gema die Musikverlage nicht mehr an dem Geld für die Nutzung ihrer Werke beteiligt. Bislang stehen den Verlagen 33 bis 40 Prozent der Urheberrechtstantiemen zu, wenn Werke bei ihnen unter Vertrag stehender Künstler aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden.
Kramm, heute als bayerischer Landesgeschäftsführer und Bundesbeauftragter für Urheberrecht in der Piratenpartei aktiv, will die Klage, die der SZ vorliegt, am Montag beim Landgericht Berlin einreichen. Bereits im vergangenen Mai hatte das Landgericht München einer ähnlichen Klage eines Urhebers gegen die Verwertungsgesellschaft Wort, die Rechte von Autoren, Journalisten und Verlagen wahrt, stattgegeben - der Rechtsstreit geht jedoch in die Berufung.
Das nun anstehende Verfahren, in dem die Kläger vom Medienanwalt und ehemaligen Gema-Justiziar Günter Poll vertreten werden, könnte weitreichende Folgen für die Musikbranche haben. 2011 schüttete die Gema rund 700 Millionen Euro an die Rechteinhaber aus.