Entschädigung:Rekordsumme für Kachelmann

Lesezeit: 2 Min.

"Bild" und Springer müssen dem Wettermoderator für Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts 635 000 Euro zahlen. Eine Hetzkampagne konnte das Gericht indes nicht erkennen. Der Verlag geht in Berufung.

Von Bernd Dörries

"Danke, Danke, Danke, Danke, Danke." So ging das den halben Vormittag zu im Twitter-Account von Jörg Kachelmann, der dort die Glückwünsche entgegennahm zu seinem Erfolg gegen die Bild-Zeitung. Zwischendurch schaltete er zum Wetter: "Warum der Ostwind im Oberrhein aus Norden weht."

Zu 635 000 Euro Schmerzensgeld verurteilte das Landgericht Köln die Boulevardzeitung und den Axel-Springer-Verlag am Mittwoch wegen der Berichterstattung über den Strafprozess gegen Kachelmann, dem die Vergewaltigung einer Ex-Freundin vorgeworfen wurde. Das Landgericht Mannheim sprach ihn im Mai 2011 frei, seitdem führt Kachelmann Zivilprozesse gegen die Frau, die ihn damals beschuldigte und verschiedene Medien. Mit Burda einigte er sich wegen der Berichterstattung in Focus und Bunte auf einen Vergleich in unbekannter Höhe. Axel Springer lehnte dies ab und muss nun die höchste Summe bezahlen, die deutsche Gerichte bisher einem Geschädigten zugestanden haben. In einer öffentlichen Sitzung erklären wollten die Richter ihre Entscheidung nicht, die Beteiligten konnten sich das Urteil in der Geschäftsstelle abholen.

Anschließend begann das Interpretieren: "Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen", sagte sein Rechtsanwalt Ralf Höcker. "Sein Ruf wurde durch Bild & Co. vollständig ruiniert. Dieses Urteil ist die Quittung. Es wird hoffentlich abschreckende Wirkung auf den Boulevard haben."

Aber auch der Axel-Springer-Verlag versuchte, sich zumindest ein bisschen als Gewinner darzustellen: "Er hat rechnerisch ganz deutlich verloren", sagte Jan Hegemann, der Springer vor Gericht vertritt. Kachelmann hatte etwa 150 Artikel und Fotos aus der Bild und deren Onlineangebot in der Klageschrift aufgeführt und insgesamt 2,25 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Das Gericht urteilte nun, Bild habe in 38 Fällen die Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Berichterstattung habe nicht einem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedient, "sondern allein zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit". Zudem sei es aufgrund der Berichte zu "unzulässigen Vorverurteilungen" Kachelmanns gekommen. Durch die teilweise reißerische Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als "frauenverachtender und gewaltbereiter" Mensch stigmatisiert und dadurch in seinem Berufs- und Privatleben massiv beeinträchtigt bleiben, teilte das Gericht in einer schriftlichen Erklärung mit.

Eine Hetzkampagne konnte das Gericht indes nicht erkennen

Rechnete man die Doppelungen heraus, so Hegemann, die durch die Veröffentlichung in der Printausgabe und im Onlineangebot zu Stande kommen würden, bliebe ein Kern von 20 verschiedenen Texten und Fotos, in denen das Gericht Kachelmann Recht gab. Darunter sind Fotos, die Kachelmann auf dem Weg zu seinem Anwalt zeigen, Details über sein Sexualleben und Chat-Protokolle, die Gespräche mit Freundinnen wiedergeben. Dies gehöre zu seiner Privatsphäre, führten Kachelmann und sein Anwalt an. Springer machte geltend, dass die Chat-Protokolle Teil des Strafprozesses gewesen seien, im Gericht öffentlich verlesen wurden. Das Landgericht Köln urteilte nun, dass solche Aussagen für die Täterschaft keine Relevanz gehabt hätten. "Das weiß man hinterher", sagte Anwalt Hegemann. Die von Kachelmann unterstellte "Kampagne" konnte das Gericht nicht erkennen. Es habe nicht feststellen können, dass Bild "vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat".

Der Springer-Verlag kündigte bereits an, den Weg durch die Instanzen notfalls bis nach Karlsruhe gehen zu wollen. Auf die Frage, welche Konsequenzen aus dem Urteil folgen würden, sagte Anwalt Hegemann: "Die Presse muss sorgfältig abwägen, was sie tut." Dagegen wird wohl auch Jörg Kachelmann nichts einzuwenden haben.

© SZ vom 01.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: