Bundesgerichtshof:Eva Herman scheitert mit Klage

Buchautorin Eva Herman hatte sich vom Hamburger Abendblatt falsch zitiert gefühlt. Die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin klagte gegen die Darstellung - und scheiterte.

Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag verloren. Herman hatte 2009 geklagt, weil sie sich von einem Bericht des zum Springer-Verlag gehörigen Hamburger Abendblattes vom 7. September 2007 falsch zitiert fühlte.

BGH verhandelt über Klage von Eva Herman

Die Buchautorin und ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman.

(Foto: dpa)

In dem Bericht ging es um eine Pressekonferenz Hermans zu ihrem Buch, bei der sich die Autorin so zweifelhaft geäußert hatte, dass einige Zuhörer ihre Aussagen als eine positive Haltung gegenüber dem Dritten Reich interpretiert hatten.

Vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln hatte Herman 2009 Recht bekommen; Springer legte Revision ein, nun verhandelte der Bundesgerichtshof. Das oberste deutsche Gericht entschied, dass Hermans Aussage "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben" wurde.

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