Leserdiskussion:Was halten Sie von der Entscheidung des Gerichts zum Schmähgedicht?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich im Mai 2016 zu dem Schmähgedicht geäußert und es als "bewusst verletzend" bezeichnet. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Satiriker Böhmermann wollte der Kanzlerin gerichtlich untersagen, ihre Kritik an seinem "Schmähgedicht" zu wiederholen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen.

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  • Meldung: Gericht weist Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel ab

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