Bauer versus Spiesser:Harke vom Schulhof-Rivalen

Der Streit zwischen dem Heinrich Bauer Verlag und der Jugendzeitschrift Spiesser geht in die entscheidende Runde: Bauer hat Spiesser wegen des Vorwurfs des Wettbewerbsverstoßes verklagt. Das Hamburger Medienunternehmen will erreichen, dass Spiesser nicht mehr mit den bisher angegebenen Auflagenzahlen werben darf. Der Spiesser wird kostenlos an Schulen verteilt.

Katharina Riehl

Der aktuelle Streit zwischen dem Heinrich Bauer Verlag ( Bravo, InTouch) und der Jugendzeitschrift Spiesser begann mit einem ungewöhnlichen Brief - und geht nun mit einer Hauptsacheklage vor dem Landgericht München in seine wohl entscheidende Phase.

Der Heinrich Bauer Verlag hat die Jugendzeitschrift Spiesser verklagt. Es geht um die Werbung mit Auflagenzahlen. (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Wie das Gericht bestätigte, hat Bauer dort nun Klage wegen Wettbewerbsverstoß eingereicht. Ende März 2011 hatte das Hamburger Medienunternehmen ein Schreiben an bayerische Schuldirektoren verschickt, in dem sie gebeten wurden aufzuklären, "auf welcher rechtlichen Grundlage die Verbreitung" des kostenlosen Jugendmagazins Spiesser an ihrer Schule erfolge.

Um zu verstehen, was das sollte, muss man wissen, dass Bauers Bravo und der Spiesser auf dem Werbemarkt für Jugendliche konkurrieren - für Anzeigenpreise entscheidend ist die Auflage.

Der kostenlos an Schulen verteilte Spiesser kam laut Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern im dritten Quartal 2011 auf 772.450 verbreitete Exemplare. Die Bravo weist ihre Auflage in verkauften Exemplaren aus (409.885 im dritten Quartal).

Prozess beginnt im Februar

Bauer bezweifelt, dass tatsächlich so viele Schüler Zugang zu Spiesser-Exemplaren habe wie angegeben. Der Brief an die Schulen sollte wohl auch klären, ob der Spiesser an allen Schulen ausliegt, von denen es der Verlag angibt: Bauer will erreichen, dass Spiesser nicht mehr mit seiner Auflage werben darf. Im Juni hatte das Landgericht Hamburg eine Unterlassungsklage Bauers abgewiesen. Der Prozess in München beginnt am 15. Februar.

© SZ vom 04.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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