Ein bisschen erinnert es an das, was an einem strahlenden Frühlingsnachmittag passieren kann: Schnell noch rausgehen, eine Runde inlinern, im Park rumbolzen. Und irgendwann ist es Abend, und plötzlich entdeckt man noch drei Seiten Mathe, die man doch so hübsch verdrängt hatte ... Natürlich ist das mit der Klimapolitik viel komplizierter. Was sie aber gemeinsam haben: das andauernde Aufschieben. Ob Kind oder Politikerin, ob Englischvokabeln oder Maßnahmen für mehr Klimaschutz: lieber nicht so weit schauen, lieber später. Gerade geht's ja noch! Vergangene Woche hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, diese Verschieberei kassiert: So wie bisher darf es nicht weitergehen. Drei Dinge zeichnen diesen Beschluss aus.
Erstens: So was gab es noch nie. Es ist das erste Mal, dass sich das Verfassungsgericht in Klimapolitik einmischt. Damit ist jetzt bestätigt, was eigentlich logisch ist: Klimaschutz ist wichtig für den Schutz von Grundrechten, etwa das Recht auf Leben. Es geht nicht um ein bisschen Hausaufgabenärger, sondern darum, dass wir auf dieser Erde überhaupt weiterleben können. Zweitens ist wichtig, was das Gericht im Wortungetüm "intertemporale Freiheitssicherung" versteckt: Es reicht beim Klimaschutz nicht, bis ins Jahr 2030 zu planen, auch wenn das noch weit weg klingt. Es ist das Jahr, in dem viele der Leserinnen und Leser hier gerade mal alt genug sind für einen Führerschein. Machen sie den überhaupt noch? In was für einem Auto?
Gesetze zu machen bedeutet immer auch, verschiedene Stimmen zu berücksichtigen. Das Gericht sagt, drittens: Egal, wer was fordert oder plant, Klimaschutz wird in Zukunft immer mit berücksichtigt werden müssen. Je später wir anfangen, CO₂ einzusparen, desto höher ist der Berg, den wir hinuntermüssen, desto steiler wird die Abfahrt. Oder, in Hausaufgabenverschiebesprache: Nachsitzen, wochenendenlang!