Kontakt mit Kind:Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Vätern gestärkt, deren Kinder getrennt von ihnen aufwachsen. (Foto: dpa)

Leibliche Väter erhalten in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind - auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. "Das Kindeswohl rückt stärker in den Vordergrund", sagt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Doch eine Auflage gibt es.

Der Bundestag stärkt die Rechte von Vätern. Männer, deren biologische Kinder getrennt von ihnen aufwachsen, erhalten erstmals ein Umgangsrecht - auch wenn die Mutter das Kind gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht.

Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.

Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will. Zudem sollen biologische Väter ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte nach der Entscheidung im Bundestag, die Rechte der leiblichen Väter seien im Interesse der Kinder gestärkt worden. "Das Kindeswohl rückt künftig auch hier stärker in den Mittelpunkt."

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidungen das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen.

© SZ.de/dpa/steg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: