Eheschließung:Wer sich nicht traut, traut sich was

Lesezeit: 2 min

Noch immer haben Verheiratete rechtliche Vorteile gegenüber den Unverheirateten - doch es gibt auch Nachteile.

Cathrin Kahlweit

Natürlich hat es Vorteile, nicht verheiratet zu sein: Wer nicht mehr mag, kann leichter gehen. Fotoalben zerschneiden, Bücher, CDs und Geschirr aufteilen, Kisten packen, Schlüssel auf den Tisch legen. Ende. Ganz Vorsichtige führen kein gemeinsames Konto, sondern ein Haushaltsbuch darüber, wer wann was zahlt. Kein Scheidungsverfahren, kein Versorgungsausgleich, keine Rentenansprüche, kein gemeinsamer Besitz. Und tschüss.

Rechtlich gesehen bringt der Trauschein viele Vorteile für die Verheirateten. (Foto: Foto: dpa)

Mutige, Risikobereite, Traditionsbewusste, Konservative, Kirchgänger und alle Romantiker, die im Taumel der Gefühle sicher sind , den Partner fürs Leben gefunden zu haben, stehen indes mit einem Trauschein rechtlich nicht unbedingt schlecht da.

Das gilt zum Teil dann, wenn die Ehe hält, zum Teil aber auch dann, wenn sie scheitert. Das Ehegattensplitting nützt jenen steuerlich, die unterschiedlich viel verdienen; moderne Paare mit ungefähr gleichem Verdienst heiraten heute in der Regel daher nicht mehr knapp vor Jahresende, um noch schnell die Steuerersparnis mitzunehmen.

Nützlich ist ein Trauschein auch, wenn ein Partner stirbt: Das Erbrecht gewährt Ehepartnern weit höhere Steuernachlässe als einem unverheirateten Partner, der erbrechtlich wie ein Fremder behandelt wird.

Geht eine Ehe in die Brüche, kommt das Unterhaltsrecht zum Tragen. Verheiratete Frauen haben in der Praxis noch immer Vorteile, obwohl sie theoretisch nur einen Anspruch auf Unterhalt haben, bis das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Trotz der neuen Regelung, die zuerst den Kindern Geld zuspricht und Mütter mit kleinen Kindern in etwa gleichstellt, geht es ihnen etwas besser als unverheirateten Müttern.

Familiengerichte schauen sich Lebenspläne, Rollenverteilungen und Abmachungen zwischen den Ehepartnern genau an und bewerten, indem sie das Unterhaltsrecht der Realität anpassen, im Rahmen einer Billigkeitsprüfung die eheliche Solidarität oft höher als eine Partnerschaft ohne Trauschein.

Auch Rentenansprüche können nur von jenen geltend gemacht werden, die verheiratet waren: Im Rahmen des Versorgungsausgleichs muss zum Beispiel der Mann, der höhere Rentenanwartschaften erworben hat als seine Frau, bei einer Scheidung die Hälfte der Differenz an diese abtreten.

Und nicht zuletzt nützt auch die Zugewinngemeinschaft, die immer noch für die Mehrheit der Ehen gilt, nur jenen, die diesen Zugewinn nach der Scheidung aufteilen können. Wer nicht verheiratet war, gewinnt auch nichts dazu. Wie gesagt: Fotoalbum, zerschneiden, Geschirr aufteilen, Kisten packen, und weg. Das Konto des anderen ist dann tabu.

Allerdings fehlen hier noch einige Punkte, die gern contra Hochzeit aufgeführt werden: Viele Liebende finden, sie bräuchten kein Dokument, um ihre dauerhafte Zuneigung zu belegen, ihnen gilt der Verzicht auf eine Ehe als Liebesbeweis. Und: Wer nicht heiratet, muss keine teure Hochzeit und später auch nicht die Scheidung bezahlen. Der sogenannte schönste Tag des Lebens fehlt dann allerdings in der Vita - und im Fotoalbum.

© SZ vom 26.08.2008/viw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: