Am kommenden Samstag findet in München eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort statt. Es gibt dort viel zu diskutieren. Das höchste deutsche Zivilgericht hat, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs folgend, in diesem Frühjahr in einem schon länger anhängigen Verfahren ein Urteil gesprochen und der VG Wort verboten, Verleger an den Erträgen zu beteiligen, die sie bisher aus dem Einzug von Geldern einnimmt, unter anderem für privates Kopieren im Rahmen einer Geräteabgabe. Der Kläger ist Wissenschaftsautor und zugleich ein im Urheberrecht beschlagener Jurist sowie Richter in der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes.
Verlagsrecht und Autorenrecht:Ein Wort zur VG Wort
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Verlegerische Leistung verdient Schutz. Joachim Kersten, Rechtsanwalt, Autor und Vorsitzender des Kuratoriums der Kurt-Wolff-Stiftung, plädiert für die infrage gestellte Ausschüttung der VG Wort-Tantiemen an Verlage und Autoren.
Von Joachim Kersten