Kunstfreiheit:Tina Turner verliert Rechtsstreit

Die echte Tina Turner (2009, l.) und Darstellerin Coco Fletcher. (Foto: dpa)

Der Weltstar wehrt sich gegen ein Werbeplakat, das eine Doppelgängerin zeigt. Aber der Bundesgerichtshof weist ihre Klage zurück - und entscheidet für die Kunstfreiheit.

Von Timo Posselt

Popstar Tina Turner hat im Rechtsstreit mit dem Veranstalter einer Tribute-Show um eine Doppelgängerin verloren. Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht überwiege.

In dem Fall geht es darum, ob Dorothea "Coco" Fletcher, Hauptdarstellerin in "Simply The Best - Die Tina Turner Story", der Sängerin zu ähnlich ist und darum Werbeplakate für die Show den Anschein erwecken könnten, die wahre Tina Turner trete auf oder unterstütze die Show. Beides ist nicht der Fall. Die 82-jährige Turner hatte den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau bereits in zwei Instanzen auf Unterlassung verklagt.

Vor dem Kölner Landgericht hatte Turner Anfang 2020 recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen. Turner zog das Urteil im Anschluss jedoch vor die höchste Instanz weiter. Die Entscheidung der Richter in Karlsruhe ist für Veranstalter von Tribute-Shows weiterer Stars ein entwarnendes Signal.

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