Staat versus Kunst:Stopp, Polizei

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Die Sängerin, Komponistin und Weltmusikerin Dima Orsho wurde in Damaskus geboren und ausgebildet. Sie arbeitete mit Tina Turner und Yo-Yo Ma zusammen. (Foto: Screenshot Facebook)

Die Musikerin Dima Orsho stammt aus Damaskus und hat mit Tina Turner gearbeitet. Jetzt darf sie nach dem Willen der Bundespolizei nicht in Deutschland auftreten. Weil sie keine "internationale Bedeutung" hat.

Von Peter Richter

Ein Konzert mit der Sopranistin Dima Orsho, das für nächsten Dienstag in Fulda geplant war, muss abgesagt werden, weil die Künstlerin nicht einreisen darf. Es ist nicht das erste und leider sicher auch nicht das letzte Kulturereignis, das dieser Pandemie zum Opfer fällt. Aber die Umstände dieses Falles sind auf anderer Ebene zusätzlich besorgniserregend.

Orsho, die aus Syrien stammt und inzwischen in den USA ihren Wohnsitz hat, wurde zunächst der Zutritt zu der Maschine nach Deutschland verweigert. Angeblich fehlten Papiere. Ihre Berliner Agentin Andrea Hampl gibt an, dass Orsho sehr wohl über die nötigen Papiere verfügt hätte. Nur habe die Bundespolizei in Deutschland ein Veto eingelegt. Vom Bundespolizeipräsidium Potsdam, Referat 22 (Grenzpolizeiliche Aufgaben) wurde ihr mitgeteilt, "wichtige (berufsbezogene) Gründe für die Einreise" könnten "nach derzeitiger Erlass- und Weisungslage" lediglich dann geltend gemacht werden, wenn eine Beschäftigung wirtschaftlich notwendig, unaufschiebbar und nicht im Ausland ausführbar" sei. "Bei Künstlern der Musik-, Medien- und Filmbranche liegen regelmäßig keine derartigen wichtigen Gründe für eine Einreise in der derzeitigen Pandemiesituation vor." Davon könne hier auch keine Ausnahme gemacht werden: "Hinweise auf eine überregionale oder sogar internationale Bedeutung der Darbietung kann ich derzeit nicht erkennen", lässt der unterzeichnende Beamte wissen. Auch sei ihm "nicht erkennbar, warum die Anwesenheit von Frau Orsho zwingend geboten ist."

Konzertagenten müssen zunehmend ihre Zeit damit verbringen, deutschen Polizeibehörden musikalische Qualitätsbeteuerungen zu unterbreiten

Da half es auch nicht, dass der Bürgermeister von Fulda zuletzt regelrechte Bittbriefe nach Berlin geschickt hat, in denen er anmerkt, dass es auch in Zeiten einer Pandemie eine kulturelle Aufgabe bleibe, "Vorurteile gerade gegenüber syrischen Kulturschätzen abzubauen", weshalb man durchaus von einer internationalen Bedeutung des Konzerts sprechen könne. Der Abend sollte "Mutterrollen in Barockarien und christlichen syrischen Liedern" beleuchten, und die Veranstalter fanden schon, dass die Anwesenheit der Sängerin bei ihrem eigenen Konzert einigermaßen zwingend geboten sei, dasselbe ohne sie vielmehr keinen Sinn mache.

Das Signal aus den Berlin-Potsdamer Amtsstuben der Bundespolizei ist da gleich in mehrfacher Hinsicht verblüffend selbstgewiss. Erstens vermittelt es den etwas arroganten Eindruck, dass aus der Sicht der Hauptstadt-Region in der hessischen Provinz nichts von Belang stattfinde.

Zweitens ist es zumindest sonderbar, dass die deutsche Polizei über die kulturelle Relevanz oder Irrelevanz von einzelnen Künstlern befindet. Es gibt Stimmen, die das angesichts der deutschen Vergangenheit sogar für bedenklich halten. Pamela Rosenberg etwa, die amerikanische Kulturmanagerin, die auch nach ihrer Zeit als Intendantin der Berliner Philharmoniker in der Stadt tätig geblieben ist, sagt, es herrsche hier Willkür. Tatsächlich hört man von Konzertagenten, dass sie bei dem Versuch, ihre Künstler in Lohn und Brot zu halten und gleichzeitig ein Publikum mit Kultur zu versorgen, zunehmend ihre Zeit damit verbringen müssen, deutschen Polizeibehörden musikalische Qualitätsbeteuerungen zu unterbreiten.

Rosenberg wünscht eine Direktive von Kulturministerin Monika Grütters, "die Schluss macht mit diesen unerträglichen Unwägbarkeiten, die das kulturelle Leben in Deutschland durcheinanderbringen und mehr und mehr kaputtmachen". Es würde nicht zuletzt auch die armen Beamten von der Bürde entlasten, auf einmal auch noch als Musikkritiker dilettieren zu müssen.

© SZ vom 28.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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