Hohenzollern-Debatte:Doppelte Niederlage

Die Hohenzollern verlieren vor dem Landgericht Berlin zwei Verfahren gegen die Linke und gegen den Historiker Stephan Malinowski.

Von SZ

Das Landgericht Berlin hat zweimal gegen die Hohenzollern entschieden: Zum einen wurde eine einstweilige Verfügung von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen die Brandenburger Linke und deren Vorsitzende Anja Mayer abgewiesen. Zum anderen hat das Gericht auch im parallel zum Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gegen Stephan Malinowski angestrengten Hauptsacheverfahren die Klage des Herrn Prinz von Preußen abgewiesen. Das ist insofern überraschend, als dieses Gericht in mehr als 80 Verfahren meist zu Gunsten der Hohenzollern geurteilt hatte. Im Falle Malinowskis ging es unter anderem um die Zulässigkeit einer Äußerung, die Malinowski in einer Mail an eine Journalistin getätigt hatte und die diese ohne sein Wissen in einem Artikel verwendete ( siehe SZ vom 10.12.). Im anderen Verfahren ging es um den Text der Volksinitiative "Keine Geschenke den Hohenzollern", in dem stand, das ehemalige Herrscherhaus beanspruche Wohnrecht im Schloss Cecilienhof. Folgt man der Berichterstattung, hatten die Hohenzollern-Vertreter diesen Wunsch zuvor formuliert, später jedoch behauptet, es habe ein Angebot der öffentlichen Hand vorgelegen. Strittig war, wann genau die Hohenzollern von ihrer Forderung abgerückt waren.

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